Sven Rautenberg: Arbeitsvertrag mit dem Punkt

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Moin!

Es geht um meinen Arbeitsvertrag, da ist ein Punkt, wo man 6 Jahre bei den Konkurrenten nicht arbeiten darf, wenn ich mich kuendige (bzw. wenn ich wo anders arbeiten gehe, egal, was der Grund ist). Konkurrenten sind alle, die was ähnliches macht was die Firma wo ich arbeite.

In Deutschland ist im Moment gängige Rechtssprechung:

1. Wettbewerbsverbote sind maximal 2 Jahre lang möglich, nicht länger. Sie müssen auch klar umrissen sein (z.B. räumlich) und dürfen nicht allgemein "Konkurrenz" ausschließen, so dass es einem Berufsverbot gleichkäme.
2. Wenn für ein Wettbewerbsverbot kein finanzieller Ausgleich im Vertrag vereinbart wurde, dann ist die Klausel nichtig und darf ohne durchsetzbare Konsequenzen ignoriert werden.
3. Wenn hingegen im Vertrag eine Vergütung vereinbart ist, dann ist die Höhe entscheidend:
3a. Bei Beträgen, die geringer sind als 50% des letzten Gehalts hat der Arbeitnehmer die Wahl, entweder das Geld zu nehmen und sich ans Verbot zu halten, oder das Verbot zu ignorieren, und dann auch kein Geld zu kriegen.
3b. Bei Beträgen ab 50% des Gehalts kann die Firma das Verbot durchsetzen, sofern sie zahlt.

Es ist allerdings bei Vertragsunterzeichnung schlauer, die Klausel gleich direkt rausstreichen zu lassen - allein schon dann, wenn keine Vergütung vereinbart wurde, sollte ein Hinweis auf die Nichtigkeit reichen. Als Arbeitnehmer würde ich auch einen Neuvertrag für ein neues Arbeitsverhältnis nicht mit so einer Klausel unterschreiben, selbst wenn sie vergütet wäre.

Bereich ist WEB Entwicklung. Die Firma macht ziemlich viele Sachen im web, das bedeutet, es gibt echt viele Konkurrenten :/ Vor allem, der Bereich ist nicht eng oder sehr spezifisch.

Und ich bin gerade verzweifelt, weiss net was zu machen :/

Es ist sicherlich nicht falsch, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Mit dem neuen Vertrag kann dein Arbeitgeber dir noch viel mehr unliebsame Änderungen unterjubeln, die dir im Moment nicht ins Auge fallen. Den Vergleich zwischen den Bedingungen des alten Vertrages und dem neuen kann ein Fachmann am besten beurteilen.

- Sven Rautenberg