Tom: Arbeitsvertrag mit dem Punkt

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Hello,

Das ist eine super Idee, dass der Arbeitgeber diese Zeit, wo ich nicht 'arbeiten' darf, mich finanzieren sollte :]

Diese Idee ist sogar gesetzliche Grundlage für ein Wettbewerbsverbot, die sich in Arbeitsverträgen (und ähnlichen) auch nicht abbedingen lässt. Anderenfalls gilt entweder sowieso die gesetzliche Regelung oder aber der gesamte Vertrag wird nichtig. Zweiteres wäre der Fall, wenn die Bedingung als "vertragliche Hauptsache" einzustufen ist, was beim Lebensunterhalt eigentlich der fall sein sollte. Eine Lücke könnte nur dann entstehen, wenn die Bedingungung eine "vertragliche Nebensache" wäre. Dann wäre eine total individuelle Regelung denkbar. Das kann aber nie der Fall sein, wenn die einzige oder zumindest hauptsächliche Leistung des Arbeitgebers darin besteht, dich für deine Arbeit zu bezahlen.

Dann muss er auch für das Wettbewerbsverbot bezahlen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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