Henry Hidden: Buchführung / Bilanz

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Hallo Forum.

Laut einem Gewerbeschein steht beim besagten Unternehmen um das es geht, in der Rechtsform "natürliche Person"

Dem Finanzamt gegenüber wurde erklärt, dass eine "Einahme / Überschussrechnng" zur Gewinnübermittlung durchgeführt werden wird.

Morgen steht beim Notar der Eintrag in das Handelsregister an (HRA).

Jetzt hab ich per Zufall gelesen, dass ein Eintrag automatisch die "doppelte Buchführung" zur Folge hätte, da ein eingetragener Kaufmann (e.K.) automatisch zum Vollkaufmann wird. Gilt dies auch bei einem kleinen Gewinn/Umsatz?

Dies stünde ja im Widersspruch zum Finanzamtdokument, der einem die Art der Buchführung ja frei stellt.

Frage: Muss ein Kleinunternehmer, der sich freiwillig ins HRA eintragen lässt, tatsächlich und zwingend "Bilanzieren" und "doppelte Buchführung" betreiben?

Gruss Henry Hidden