Steel: Arbeitgeber verlaengert Mietvertrag nicht. Beliebige Versetzung?

Beitrag lesen

Moin!

Ich hab hier ein (mehr oder weniger) interessantes arbeitsrechtliches Problem. Leider kann ich im Internet nichts dazu finden. Vielleicht hat ja jemand nen Tipp, wo man Infos finden kann oder gar selbst Infos dazu:

Gegeben sein ein grosses Unternehmen mit Niederlassungen auf der ganzen Welt, dutzende in Deutschland. Der schon existierende Platzmangel wird noch verschaerft durch die Schaffung neuer Stellen - teilweise um neuen Regelungen und Gesetzen zu entsprechen und teilweise weil neue Operationen eingefuehrt werden.

Speziell geht es um ein Buero, in dem sich die Angestellten bereits stapeln (3 Leute teilen sich eine Arbeitsplatte von etwas mehr als 4 m Laenge und das 2x in einem Raum der eher fuer max. 3 Schreibtische reicht) In dieser Abteilung sollen nun aufgrund einer neuen Operation 2 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Zum Glueck hat ein Tochterunternehmen, nicht weit entfernt, ein Gebaeude gemietet, das noch freie Kapazitaeten hat. Geplant ist, die gestapelten Mitarbeiter dort zum entstapeln hinzuschicken um die neue Operation dort zu installieren.

Jetzt kommt der Knackpunkt: Wir haben Ende 2012 und wenn die Welt doch nicht untergeht laeuft der Mietvertrag fuer dieses Gebaeude Ende 2013 aus. Das bisherige Buero wird, der momentanen Situation nach am liebsten schon besetzt, wenn unsere kleine Abteilung noch gar nicht ausgezogen ist. Das ist Ende 2013 also mehr als belegt. Unsere kleine Abteilung ist also heimatlos, in der urspruenglichen Niederlassung ist kein Platz mehr. Traurig stehen die Mitarbeiter im Schnee und bieten Streichhoelzer feil.

Jetzt die Befuerchtung: Nach einem Jahr ohne Buero dazustehen und die Firma sagt 'Hey. Kein Problem. Ihr sitzt da oben in Norddeutschland, aber ihr seit unabhaengig und koennt euren Job ja von ueberall machen. Zufaellig haben wir in Chemnitz, Muenchen und Saigon noch Platz fuer euch. Wir sehen uns dann im Januar da.'

Einige Mitarbeiter besagter kleinen Abteilung haben also Angst in einem Jahr ploetzlich nach Munechen oder sonstwo ziehen zu muessen.

Die Frage ist also: Wenn ein Arbeitgeber am Ort einer Niederlassung ein Gebaeude nicht mehr weiter mietet und in der Niederlassung vor Ort ist kein Platz mehr, die gebaeudelosen Kollegen aufzunehmen, kann er dann von seinen Mitarbeitern verlangen in anderen Niederlassungen in Deutschland zu arbeiten oder ist er verpflichtet vor Ort neue Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen? Hat da jemand ne Idee? Wo kann man dazu Infos finden oder mit welchen Stichworten koennte man suchen ohne dauernd Mieterschutzforen und Urlaubsregelungen fuer Umzuege zu finden?

--
Signaturen sind blöd!