Eine Regierung, die ihre Beschlüsse vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verantworten muss, braucht keinen Präsidenten sondern einen Anwalt.
Eine Regierung, die ihre Beschlüsse vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verantworten muss, braucht keinen Präsidenten sondern einen Anwalt.