Tach!
Demzufolge wäre ein Zufallsstring, dessen Eindeutigkeit garantiert ist, eine gültige Rechnungsnummer.
Tja, das mag wohl so sein. Aber die Einmaligkeit ist nur einer der zu beachtenden Aspekte. Man muss nämlich auch die Vollständigkeit der Unterlagen gewährleisten, wo eine fortlaufende Nummer nahezu unschlagbar ist.
Auch an einem Stapel fortlaufend nummerierter Unterlagen kannst du keine Vollständigkeit ableiten, denn aus diesem geht nicht hervor, was der tatsächliche Maximalwert ist.
Und des Weiteren ist es für die Buchhaltung von großem Vorteil, wenn die Rechnungsnummer auch Inhalte, wie z.B. die Kundennummer transportiert.
Dann hast du gleich mehrere Stapel mit nicht bekanntem oberen Ende. Das macht die Sache nicht besser. Die Vollständigkeit kann hingegen mit einer Liste der Rechnungsnummern nachgewiesen werden, die man für das Zufallsprinzip sowieso benötigt, um die Eindeutigkeit gewährleisten zu können.
dedlfix.