Der Martin: hüüülfäää...

Beitrag lesen

Hallo,

Mietwohnung mit gemieteter Einbauküche => Problem des Vermieters, Vermieter oder Hausmeister anrufen: "Mach heile. Jetzt!"

nicht immer - es kommt drauf an, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist.
Mein Vermieter verzichtet beispielsweise darauf, für die Einbauküche zusätzlich etwas zu verlangen, sagt dafür aber auch: "Benutzen Sie die Sachen einfach; wenn was kaputt ist, müssen Sie aber für Reparatur oder Ersatz sorgen."

Eigenes Gerät: Elekriker anrufen, am besten einen, der in seinem Laden auch "Weisse Ware" verkauft. Wenn das Gerät älter als zehn Jahre ist, dürfte ein neues Gerät vom Kistenschieber vermutlich billiger und energiesparender sein, sprich: Reparatur lohnt nicht mehr. Insbesondere nicht bei einem Standalone-Gerät, dass keine küchenspezifische Frontplatte hat.

Auch das ist kein Hinderungsgrund, denn die meisten Geräte (Kühlschränke, Geschirrspüler) sind "dekorfähig", d.h. es ist relativ einfach, sie mit einer Frontplatte im Küchendesign auszustatten. Die obere Abdeckplatte ist sowieso abnehmbar, so dass man die Geräte leicht unter eine Arbeitsplatte mit der heute üblichen Höhe von 85cm schieben kann.
Okay, eine Kühl/Gefrier-Kombination ist meist etwas höher und braucht daher mehr Platz zum Einbau.

Ciao,
 Martin

--
Lieber mit Betty im Wald
als mit Waldi im Bett.
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(