Rabenfreund: mündliche Zusicherung Projekt

Hallo,

ich habe folgendes Problemchen und wollte mal hier im Expertenforum nachfragen, was ihr in diesem Fall machen würdet.

Es ist so, dass ich seit ca. 5 Jahren freiberuflich für ein Unternehmen arbeite, für die ich hauptsächlich Systemsoftware programmiere. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 30 Stunden, die restlichen Stunden arbeite ich für andere Agenturen bzw. Firmen. Diese Systemsoftware unterliegt ständiger Wartung meinerseits und eine Einarbeitung anderer in die Funktionsweise dieser Programme wäre sehr zeitraubend. Die Firma ist also daran interessiert, dass ich weiterhin für sie arbeite und diese Programme warte. Warten bedeutet hier: Anpassen, Neukonfigurieren, Verbessern, auf Änderungen von außen reagieren, Testen, Fremdfehler aufdecken, skalieren, etc.

Nun ist folgendes passiert: Die Firma bat mich kürzlich darum, ihr (per Mail) zuzusichern bzw. zu garantieren, dass ich für mindestens ein Jahr weiterhin zur Verfügung stehen werden, d.h. für mindestens ein Jahr die oben genannte Arbeitszeit / Woche zur Verfügung stelle. Meines Erachtens wäre das ein mündlicher Vertrag und damit wäre ich für 1 Jahr gebunden. (Sicherlich aber würde ich noch viele weitere Jahre für diese Firma arbeiten wollen, weil mir diese Arbeit ne Menge Spaß macht, so ist das nicht. Mir geht's nur um die Art und Weise und die Bindung).

Was halten die freiberuflichen / gewerbetreibenden Experten davon? Ist das rechtens, fair, üblich, wäre das klug oder ohnehin egal? Was würdet ihr tun? Für einen Rat wäre ich dankbar.

Viele Dank und viele Grüße
Rabenfreund

  1. Hi,

    Die Firma bat mich kürzlich darum, ihr (per Mail) zuzusichern bzw. zu garantieren, dass ich für mindestens ein Jahr weiterhin zur Verfügung stehen werden, d.h. für mindestens ein Jahr die oben genannte Arbeitszeit / Woche zur Verfügung stelle. Meines Erachtens wäre das ein mündlicher Vertrag und damit wäre ich für 1 Jahr gebunden.

    das ist kein mündlicher Vertrag, sondern kommt IMHO einem schriftlichen Vertrag gleich. Immerhin existiert ja die e-Mail-Nachricht, die ich als "formlos, aber schriftlich" werten würde.

    Wenn also die Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Art der Arbeit, Honorar, bei einem so langen Zeitraum auch Freizeiten (also quasi Urlaub) klar geregelt sind, ist das in meinen Augen ein ganz normaler regulärer Zeitvertrag.

    Es wäre allerdings zu klären, ob in diesem Fall nicht irgendwann Finanzamt, Krankenkasse usw. auf der Matte stehen und feststellen, dass dieses Vertragsverhältnis einer befristeten Anstellung in Teilzeit gleichkommt und daher sozialversicherungspflichtig ist - und die zusätzlich für andere Auftraggeber geleistete Arbeit würde dann als Nebenverdienst gelten. Für dich wäre das vielleicht sogar günstiger, denn dann muss der Auftrag- oder Arbeitgeber seinen Anteil an deinen Sozialabgaben übernehmen.

    Ich bin aber auch kein Experte in solchen Angelegenheiten; lass dich daher lieber von Leuten beraten, die es besser wissen sollten (Arbeitsamt, IHK, teilweise Finanzamt).

    So long,
     Martin

    --
    Treffen sich zwei Holzwürmer im Käse: "Na, auch Probleme mit den Zähnen?"
    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
  2. nun, das ist doch ganz einfach: sowas ist ein Arbeitsvertrag. Laß Dir im Gegenzug regelmäßige Zahlung, Urlaub etc. zusichern und alles ist klar. Das macht man dann besser richtig schriftlich. Wenn die Jungs sich weigern, ist was faul.

    1. Du weisst aber, dass du dich nicht "Rechtsberater" nennen darfst, wenn du nicht entsprechende Ausbildungen und Prüfungen nachweisen kannst?

      Dass du Müll erzählst, dass es ein Arbeitsvertrag ist, beweisst, dass dir diese Ausbildung fehlt.

      1. kümmer dich mal um deinen eigenen Ausfluss...

    2. Hello,

      nun, das ist doch ganz einfach: sowas ist ein Arbeitsvertrag. Laß Dir im Gegenzug regelmäßige Zahlung, Urlaub etc. zusichern und alles ist klar. Das macht man dann besser richtig schriftlich. Wenn die Jungs sich weigern, ist was faul.

      Wenn "die Jungs" nicht innerhalb von vier Wochen nach Arbeitsantritt einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen, der den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, dann ist dies ein Rechtsverstoß, der für den Arbeitgeber teuer werden kann.

      Es ist aber auf jeden Fall eine Genehmigung des ersten Arbeitgebers einzuholen vom OP, bevor er ein zweites Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit "nebenbei" anfängt.

      Diese Genehmigung darf auch nur in ganz besonderen Fällen versagt werden.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
       ☻_
      /▌
      / \ Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
  3. Grundsätzlich ist eine Garantie immer problematisch.
    Du musst in jedem Fall eine Klausel einfügen,was bei Unfall, Krankheit usw. passieren soll. Solche Zusicherungen  sind grundsätzlich nichts aussergewöhliches.

    Ohne Rechtsberatung solltest du auf keinen Fall so eine Garantie abgeben.

    Aber es entsteht dir dadurch in keiner Weise ein Arbeitsverhältnis, was Sozialabgabepflichtig wäre. Längerfristige Verträgesind bei Freiberuflern/Selbständigen absolut üblich (Moderatoren, Journalisten, Programmierer, Manager, Sportler, Trainer uvm.)

    Ich verstehe eh nicht, was ein Vertrag mit einem festen Arbeitsverhältnis  zu tun haben soll, da fehlt jegliche Logik. Nur wenn du ausschliesslich für diese Firma arbeiten würdest, wäre es eine Scheinselbständigkeit.

    Also geh zu nem Anwalt und lass dich beraten. Der kanndir genau sagen, was du zusichern kannst und was du ausschliessen solltest.

    1. Hallo,

      Grundsätzlich ist eine Garantie immer problematisch.
      Du musst in jedem Fall eine Klausel einfügen,was bei Unfall, Krankheit usw. passieren soll. Solche Zusicherungen  sind grundsätzlich nichts aussergewöhliches.

      Ohne Rechtsberatung solltest du auf keinen Fall so eine Garantie abgeben.

      stimmt, du hast recht. Es müsste einiges geklärt werden, und müsste folglich auf einen Dienstleistungsvertrag oder ähnliches rauslaufen. Und diesen unterschreibe ich sicherlich nicht ohne Rechtsberatung. Danke für diese Hinweise, über diese Ausnahmefälle habe ich noch gar nicht nachgedacht.

      Danke, das war mir eine Hilfe, jetzt kann ich auch meine Antwort entsprechend formulieren bzw. untermauern.

      schönes Wochenende
      Rabenfreund

      1. Danke, das war mir eine Hilfe...

        ist übrigens genau das, was ich über einen Arbeitsvertrag geschrieben habe. Der enthält genau diese Absicherungen. UND: wer 30 Std. die Woche für EINEN Auftraggeber arbeitet ist keineswegs selbständig, sondern Arbeitnehmer - mit allen dazugehörigen Rechten. Erst Recht, wenn man sich verpflichten muss.

        1. für Fälle wie Deinen wurde extra das Gesetz gegen die Scheinselbständigkeit geschaffen.

      2. Hello,

        Grundsätzlich ist eine Garantie immer problematisch.

        Ohne Gegenleistung sowieso. Normalerweise würde man für den geschilderten Fall einen Wartungsvertrag abschließen, der eine regelmäßige Zahlung für das Standby enthält und die weiteren Kosten aufführt, die entstehen, wenn tatsächlich Hand angelegt werden muss.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
         ☻_
        /▌
        / \ Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
  4. Ich würde ergänzend auch mal fragen warum sie das gerade jetzt wissen wollen und was es mit dem Zeitraum (1 Jahr) auf sich hat, nachdem du ja bisher schon da arbeitest und es nicht aussieht als würde sich da demnächst was dran ändern.

  5. Nun ist folgendes passiert: Die Firma bat mich kürzlich darum, ihr (per Mail) zuzusichern bzw. zu garantieren, dass ich für mindestens ein Jahr weiterhin zur Verfügung stehen werden, d.h. für mindestens ein Jahr die oben genannte Arbeitszeit / Woche zur Verfügung stelle.

    Das ist doch ganz einfach. Teile der Firma mit, dass Du eine solche Garantie nur geben kannst, wenn Dir die Firma im Gegenzug eine gewisse Grundbeschäftigung und ein gewisses Mindesteinkommen garantieren kann. Es wäre Dir nicht möglich vergeblich auf Aufträge dieser Firma zu warten und andere, Deinen Lebensunterhalt sichernde Aufträge abzulehnen. Zwischenzeitliches Verhungern wäre zu dem ein Grund, um nachher die Unmöglichkeit der Leistung zu monieren.

    "Vertrag" kommt von "vertragen". Wenn Jemand was von Dir will, dann kannst Du auch von dem was wollen. Die Firma wird ihrerseits ein Interesse an Deiner Leistung haben, denn eine größere Firma hat natürlich immer höhere Gemeinkosten. Es liegt also an Deinem Auftraggeber, Dich ggf. auch außerhalb des bestimmten Projektes nutzbringend einzusetzen, wenn sie Dich für das Projekt brauchen und sicherstellen wollen, dass Du in einer auftragslosen Phase nicht einen Vertrag unterzeichnest, der Dir den Lebensunterhalt sichert.

    Die können Dich ja auch gerne fest anstellen. Bei bisher 30 Wochenstunden wird sich schon eine Regelung finden, die einerseits Deine Tätigkeit und andererseits eine angemessene Bezahlung gewährleistet. Die Sicherheit einer Anstellung in einem Unternehmen ist nämlich auch ganz ganz nett - und die Firma hätte was sie will.

    Falls wer sagt, das wäre unüblich:

    Man schaue allein zu den Fußballclubs: Die bezahlen stets eine gewisse Anzahl Fußballer (und zwar recht heftig), die dann noch nicht mal auf der Auswechselbank sitzen.

    Fred