Tach!
Diese Unterscheidung ist überhaupt nicht praktikabel, solange nicht eine ständig gepflegte Datenbank existiert, wieviele unterschiedliche Namen (= Kombinationen aus Vor- und Nachname, im Zweifelsfall zuzüglich Geburtstag und -ort) pro Adresse wohnhaft sind.
Ich habe mir jetzt zwei Mal alles durchgelesen und verstehe leider immer noch nicht, was du meinst.
Datenschutzrechtlich ist es ohne Zweifel so, dass du ein "personenbeziehbares" Datum hast, wenn du eine Adresse hast, hinter der sich lediglich eine einzige Person verbirgt. "Beziehbar", weil du über diese eine Adresse dann leicht an diese eine Person kommen kannst.
Wie willst du wissen, wieviele Personen sich hinter einer Adresse verbergen? Es ist unerheblich, ob das ein Einfamilienhaus ist oder nicht. Auch darin können juristisch unabhängige Personen wohnen. Und es gibt auch keine Reglung, dass Familienmitglieder alle gleich behandelt werden müssen.
dedlfix.