Tax(i): MwSt vs. USt

Hallöchen Gemeide

Thema: USt vs. MwSt
Bisher ausgeraben:
Es gibt keinen Unterschied der beiden Ausdrucksweisen.

Neue Regelung wird nur noch mit USt betitelt. Österreich hat das glaub schon so durchgeboxt.

MwSt ist alter Begriff, der dann benutzt wird, wenn eine Mehrwertschöpfung stattgefunden hat.

Was ist aber mit Dingen, bei denen keine Mehrwertschöpfung stattfindet?

Aktuelles Beispiel:
Ein Webseitenbetreiber hat Werbung auf seiner Homepage geschaltet. Er verkauft also aktiv Werbefläche. Wenn dieser Werbeflächenverkäufer seinen Firmensitz in Deutschland hat, und die Firma, die bei ihm Werbung schalten will auch den Firmensitz in Deutschland hat, so muss der Webseitenbetreiber
an das deutsche Finanzamt 19% USt abführen.

Dem Unternehmen gegenüber, welches die Werbefläche mietet, muss ja eine Rechnung gestellt werden. Wie würdet ihr diese Steuer diesem Unternehmen gegenüber betiteln.

Normal als Ust.

Aber: Bei all meinen Nachforschungen (geschäftlich wie privat) hab ich nicht eine Rechnung gefunden, wo die Steuer als USt deklariert wurde.

Ich würde dem Unternehmen, dass bei dem Webanbieter eine Fläche mietet, eine MwSt in die Rechnung schreiben. Und dem Finanzamt gegenüber diesen Betrag als USt weiterreichen. Ist das so korrekt?

von Tax(i)

  1. Hallo,

    Thema: USt vs. MwSt
    Bisher ausgeraben:
    Es gibt keinen Unterschied der beiden Ausdrucksweisen.

    das ist auch mein Eindruck. Darüber, welcher der beiden Ausdrücke der "korrektere" ist, wechselt alle paar Jahre die öffentliche Meinung. In den Gesetzestexten in DE werden auch beide Begriffe gemischt verwendet.

    Ein Webseitenbetreiber hat Werbung auf seiner Homepage geschaltet. Er verkauft also aktiv Werbefläche. Wenn dieser Werbeflächenverkäufer seinen Firmensitz in Deutschland hat, und die Firma, die bei ihm Werbung schalten will auch den Firmensitz in Deutschland hat, so muss der Webseitenbetreiber an das deutsche Finanzamt 19% USt abführen.

    Es sei denn, er ist Kleinunternehmer im Sinne der Steuergesetzgebung.

    Dem Unternehmen gegenüber, welches die Werbefläche mietet, muss ja eine Rechnung gestellt werden. Wie würdet ihr diese Steuer diesem Unternehmen gegenüber betiteln.

    Ich selbst verwende ausschließlich den traditionellen Begriff Mehrwertsteuer.

    Wie heißt es eigentlich in anderen Ländern? Du sagst, in Österreich wird nur noch der Begriff Umsatzsteuer verwendet. In UK nennt man es Value Added Tax (VAT), also übersetzt Mehrwertsteuer. In USA hat man die "Sales Tax", die dem entfernt ähnelt. Und anderswo?

    Normal als Ust.

    Ich habe eher den Eindruck, dass der Ausdruck selten verwendet wird.

    Aber: Bei all meinen Nachforschungen (geschäftlich wie privat) hab ich nicht eine Rechnung gefunden, wo die Steuer als USt deklariert wurde.

    Eben. ;-)

    Ich würde dem Unternehmen, dass bei dem Webanbieter eine Fläche mietet, eine MwSt in die Rechnung schreiben. Und dem Finanzamt gegenüber diesen Betrag als USt weiterreichen.

    Dem Finanzamt gegenüber benenne ich das gar nicht. Da mache ich regelmäßig meine USt-Voranmeldung, und jährlich die USt-Erklärung. Da gibt also das Finanzamt die Bezeichnungen vor.

    Ist das so korrekt?

    Ich denke, es ist wurscht, ob man Köter oder Töle sagt, solange der Kontext klar und eindeutig ist.

    Ciao,
     Martin

    --
    F: Was sagt der große Keks zum kleinen Keks?
    A: Du kannst dich jetzt verkrümeln.
    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
    1. Hallo Martin

      Es sei denn, er ist Kleinunternehmer im Sinne der Steuergesetzgebung.

      Ja, hab ich auch gelesen. Weisst du zufällig, wo die Grenze liegt?

      Ich selbst verwende ausschließlich den traditionellen Begriff Mehrwertsteuer.

      Ja, das geht irgendwie leichter von der Hand :-)

      Wie heißt es eigentlich in anderen Ländern? Du sagst, in Österreich wird nur noch der Begriff Umsatzsteuer verwendet. In UK nennt man es Value Added Tax (VAT), also übersetzt Mehrwertsteuer. In USA hat man die "Sales Tax", die dem entfernt ähnelt. Und anderswo?

      Europaweit und auch Weltweit wird der Begriff des VAT wohl gut verstanden.

      Dem Finanzamt gegenüber benenne ich das gar nicht. Da mache ich regelmäßig meine USt-Voranmeldung, und jährlich die USt-Erklärung. Da gibt also das Finanzamt die Bezeichnungen vor.

      Auch gut :-)

      Das beste kommt aber noch (Wenn Webseitenbetreiber in Deutschland ist)...

      A)
      Ist die Firma die Werbung schalten möchte im EU-Ausland, braucht sie keine MwSt zu zahlen. Auf der Rechnung muss lediglich vermekrt sein "VAT reversed" also quasi auf deutsch: Steuerschuld verlagert! Der Werbende muss selber schauen, dass er in seinem Land korrekt abführt.
      Luxemburg'sche Richtlinie 77/388/EWG

      B)
      Ist die Firma die Werbung schalten möchte im nicht-EU-Ausland (Schweiz), braucht sie keine MwSt zu zahlen. Wobei die schweizer auch noch den Vorteil haben, in Ihrem Land ebenfalls nicht Steuerpflichtig zu sein (Werbebranche), wenn die Werbeausgaben 10'000 SFR nicht übersteigen.
      MWSTG-Schweiz / Artikel 25 Abs. 1 / Buchstabe c (Steuer)
      MWSTG-Schweiz / Artikel 24 (10'000 SFR Grenze)

      Ein Wermutstropfen bleibt aber noch:
      Bei A muss sich der Webseitenbetreiber, der Fläche vermietet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Werbenden geben lassen - als Nachweis fürs Deutsche Finanzamt. Wie dieser Nachweis für die Schweizer Firma aussieht, hab ich noch nicht herausgefunden.

      Grüsse Tax(i)

      1. Hi,

        Es sei denn, er ist Kleinunternehmer im Sinne der Steuergesetzgebung.
        Ja, hab ich auch gelesen. Weisst du zufällig, wo die Grenze liegt?

        ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, ich hätte mal gelesen, dass es um 17'500EUR im ersten Jahr und 50'000EUR in den Folgejahren geht. Der Status ist aber nicht direkt vom Einkommen abhängig; man muss den Status des Kleinunternehmers mit USt-Befreiung bei der Gewerbeanmeldung beantragen, und es liegt im Ermessen des Finanzamtes, ihn irgendwann abzuerkennen oder trotz Überschreitung der Limits weiter zu akzeptieren.

        Ist die Firma die Werbung schalten möchte im EU-Ausland, braucht sie keine MwSt zu zahlen. Auf der Rechnung muss lediglich vermekrt sein "VAT reversed" also quasi auf deutsch: Steuerschuld verlagert! Der Werbende muss selber schauen, dass er in seinem Land korrekt abführt.
        Luxemburg'sche Richtlinie 77/388/EWG

        Ups. Putzige Regel. Muss man aber nicht verstehen ...

        Bei A muss sich der Webseitenbetreiber, der Fläche vermietet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Werbenden geben lassen - als Nachweis fürs Deutsche Finanzamt. Wie dieser Nachweis für die Schweizer Firma aussieht, hab ich noch nicht herausgefunden.

        Stimmt, die USt-ID ist ja nur für Umsätze innerhalb der EU gedacht.
        Weiterforschen! Fürs Nicht-EU-Auslang gibt's bestimmt Entsprechendes.

        Good luck,
         Martin

        --
        Hannes würfelt abends immer, ob er den Abend mit seiner Frau zuhause verbringt oder in die Kneipe geht. Wenn er eine 6 würfelt, geht er in die Kneipe.
        Gestern musste er 37mal würfeln.
        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
        1. Tach!

          Es sei denn, er ist Kleinunternehmer im Sinne der Steuergesetzgebung.
          Ja, hab ich auch gelesen. Weisst du zufällig, wo die Grenze liegt?
          ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, ich hätte mal gelesen, dass es um 17'500EUR im ersten Jahr und 50'000EUR in den Folgejahren geht.

          In der Wikipedia zum Beispiel. Die Zahlen sind richtig, aber deren Gültigkeit nicht. Die 17500 gelten für das vergangene Jahr und die 50000 für das laufende (nur eins).

          Man sollte sich jedoch überlegen und mal beispielrechnen, ob man nicht auch in der Anfangsphase des Geschäfts günstiger kommt, auf die Reglung zu verzichten. Wenn man nur Einnahmen aber keine Ausgaben hat, kommt man mit der Reglung (auch gegenüber der USt abführenden Konkurrenz) besser, weil der Preis ohne USt-Abzug in das Einkommen übergeht. Hat man hingegen Ausgaben, muss man bei einem Verzicht auf die Reglung zwar bei den Einnahmen USt abführen, kann aber die von den Ausgaben gegenrechnen.

          Desweiteren würde ich bei einem länderübergreifenden Geschäftsmodell, nicht mehr alles allein herauszufinden versuchen, sondern einen Steuerberater oder die IHK befragen. Bei letzterer ist man ja Zwangsmitglied und kann dann auch deren Angebote nutzen.

          dedlfix.

  2. Bin kein Jurist und auch kein Steuerfachmann, aber ich würde auf Rechnungen immer Umsatzsteuer (Satz und Betrag) angeben und auch den Wortlaut "Umsatzsteuer" verwenden, damit würdest du einer strengen Auslegung des § 14 Umsatzsteuergesetz gerecht werden. Mehrwertsteuer ist zwar ein gebräuchlicher vlt. sogar gebräuchlicherer Begriff, aber der Gesetzestext kennt das imho nicht (mehr). Ärger mit dem Finanzamt solltest du aber auch bei Mehrwertsteuer nicht bekommen.

  3. مرحبا

    Ich würde dem Unternehmen, dass bei dem Webanbieter eine Fläche mietet, eine MwSt in die Rechnung schreiben. Und dem Finanzamt gegenüber diesen Betrag als USt weiterreichen. Ist das so korrekt?

    Nein, eine USt. kannst du als Kleinunternehmer garnicht abführen, in diesem Fall nennt man es einfach Mehrwertsteuer. Um USt abdrücken zu können brauchst du einen Handelsregisterauszug und eine entsprechende USt-IdNr.

    USt zahlen Händler und Grosshändler, alle anderen zahlen Mehrwertsteuer. Das ist so der Grobe Unterschied.

    mfg

    --
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    1. Tach!

      Nein, eine USt. kannst du als Kleinunternehmer garnicht abführen, in diesem Fall nennt man es einfach Mehrwertsteuer.

      Wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist, darf in der Rechnung auch keine ausgewiesen sein. Wenn nichts vorhanden ist, muss man sich um dessen Namen keinen Gedanken machen. Rechnungen, die der Kleinunternehmer selbst bezahlen muss, sind unerheblich, weil für ihn nur der Endbetrag zählt, egal wie hoch die Steuern sind und wie sie benannt sind. Für einen Kleinunternehmer stellt sich die Frage, wie er die USt zu benennen hat, also einfach nicht. (Falls er doch auf seinen Rechnungen (versehentlich) Umsatzsteuer ausweist, muss er die auch abführen. Denn das Rechnung bezahlende Unternehmen wird sie sich dann vom Finanzamt zurückfordern und das bleibt ungern auf dem Fehlbetrag sitzen.)

      Um USt abdrücken zu können brauchst du einen Handelsregisterauszug und eine entsprechende USt-IdNr.

      Das ist nicht richtig. Diese USt-ID braucht man nur im innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr. Und man muss auch kein Händler sein, um USt abzuführen oder zurückerstattet zu bekommen. Ein ganz normaler Gewerbetreibender mit einer einfachen, herkömmlichen Steuernummer kann und muss das auch. Er kann darauf verzichten, wenn er die Kleinunternehmerreglung wählt, so er die Voraussetzungen erfüllt.

      USt zahlen Händler und Grosshändler, alle anderen zahlen Mehrwertsteuer. Das ist so der Grobe Unterschied.

      Nein, denn die anderen Gewerbetreibenden (außer den Kleinunternehmen) haben auch Umsatzsteuererklärungen abzugeben und Umsatzsteuer abzuführen oder einzufordern.

      dedlfix.

    2. Moin Malcolm,

      sorry, ich habe sowas noch nie in einem Forum geschrieben: aber alles - wirklich restlos alles -, was du schreibst ist absoluter Schwachsinn...

      MwSt gibt es (unter dieser Bezeichnung) in Deutschland seit Jahren nicht mehr, weshalb auch die Erklärung an das Finanzamt USt-Erklärung und nicht mehr MwSt-Erklärung heißt.

      De facto ist natürlich beides das gleiche...

      Ich würde dem Unternehmen, dass bei dem Webanbieter eine Fläche mietet, eine MwSt in die Rechnung schreiben. Und dem Finanzamt gegenüber diesen Betrag als USt weiterreichen. Ist das so korrekt?

      Immer noch gängige Praxis ist, die USt fälschlicherweise als MwSt auszuweisen - das stört ja auch keinen, weil erstere einfach die zweitere abgelöst hat und das gleiche bedeutet.

      Nein, eine USt. kannst du als Kleinunternehmer garnicht abführen, in diesem Fall nennt man es einfach Mehrwertsteuer.

      Falsch! Als Kleinunternehmer _darfst_ du keine USt ausweisen (also fordern), abführen (also zahlen) musst du sie aber trotzdem, sobald sie auf einer Rechnung ausgewiesen ist (also der Geschäftspartner nicht selbst Kleinunternehmer ist).

      Kleinunternehmer dürfen aber die gezahlte USt auch nicht als Vorsteuer wieder absetzen, weil sie ja selbst keine USt ausweisen - IMHO also überwiegend Nachteile, wenn diese Regelung in Anspruch genommen wird.

      Um USt abdrücken zu können brauchst du einen Handelsregisterauszug und eine entsprechende USt-IdNr.

      Ich war jahrelang USt-pflichtig, ohne je einen HR-Auszug zu haben, die USt-ID hatte und brauchte ich, weil ich im EU-Ausland Kunden hatte, das hat aber nicht das Geringste mit der USt-Pflicht zu tun...

      USt zahlen Händler und Grosshändler, alle anderen zahlen Mehrwertsteuer. Das ist so der Grobe Unterschied.

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      Glück auf
      Dirk