Dirk Ruchatz: MwSt vs. USt

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Moin Malcolm,

sorry, ich habe sowas noch nie in einem Forum geschrieben: aber alles - wirklich restlos alles -, was du schreibst ist absoluter Schwachsinn...

MwSt gibt es (unter dieser Bezeichnung) in Deutschland seit Jahren nicht mehr, weshalb auch die Erklärung an das Finanzamt USt-Erklärung und nicht mehr MwSt-Erklärung heißt.

De facto ist natürlich beides das gleiche...

Ich würde dem Unternehmen, dass bei dem Webanbieter eine Fläche mietet, eine MwSt in die Rechnung schreiben. Und dem Finanzamt gegenüber diesen Betrag als USt weiterreichen. Ist das so korrekt?

Immer noch gängige Praxis ist, die USt fälschlicherweise als MwSt auszuweisen - das stört ja auch keinen, weil erstere einfach die zweitere abgelöst hat und das gleiche bedeutet.

Nein, eine USt. kannst du als Kleinunternehmer garnicht abführen, in diesem Fall nennt man es einfach Mehrwertsteuer.

Falsch! Als Kleinunternehmer _darfst_ du keine USt ausweisen (also fordern), abführen (also zahlen) musst du sie aber trotzdem, sobald sie auf einer Rechnung ausgewiesen ist (also der Geschäftspartner nicht selbst Kleinunternehmer ist).

Kleinunternehmer dürfen aber die gezahlte USt auch nicht als Vorsteuer wieder absetzen, weil sie ja selbst keine USt ausweisen - IMHO also überwiegend Nachteile, wenn diese Regelung in Anspruch genommen wird.

Um USt abdrücken zu können brauchst du einen Handelsregisterauszug und eine entsprechende USt-IdNr.

Ich war jahrelang USt-pflichtig, ohne je einen HR-Auszug zu haben, die USt-ID hatte und brauchte ich, weil ich im EU-Ausland Kunden hatte, das hat aber nicht das Geringste mit der USt-Pflicht zu tun...

USt zahlen Händler und Grosshändler, alle anderen zahlen Mehrwertsteuer. Das ist so der Grobe Unterschied.

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Glück auf
Dirk