dedlfix: MwSt vs. USt

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Tach!

Nein, eine USt. kannst du als Kleinunternehmer garnicht abführen, in diesem Fall nennt man es einfach Mehrwertsteuer.

Wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist, darf in der Rechnung auch keine ausgewiesen sein. Wenn nichts vorhanden ist, muss man sich um dessen Namen keinen Gedanken machen. Rechnungen, die der Kleinunternehmer selbst bezahlen muss, sind unerheblich, weil für ihn nur der Endbetrag zählt, egal wie hoch die Steuern sind und wie sie benannt sind. Für einen Kleinunternehmer stellt sich die Frage, wie er die USt zu benennen hat, also einfach nicht. (Falls er doch auf seinen Rechnungen (versehentlich) Umsatzsteuer ausweist, muss er die auch abführen. Denn das Rechnung bezahlende Unternehmen wird sie sich dann vom Finanzamt zurückfordern und das bleibt ungern auf dem Fehlbetrag sitzen.)

Um USt abdrücken zu können brauchst du einen Handelsregisterauszug und eine entsprechende USt-IdNr.

Das ist nicht richtig. Diese USt-ID braucht man nur im innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr. Und man muss auch kein Händler sein, um USt abzuführen oder zurückerstattet zu bekommen. Ein ganz normaler Gewerbetreibender mit einer einfachen, herkömmlichen Steuernummer kann und muss das auch. Er kann darauf verzichten, wenn er die Kleinunternehmerreglung wählt, so er die Voraussetzungen erfüllt.

USt zahlen Händler und Grosshändler, alle anderen zahlen Mehrwertsteuer. Das ist so der Grobe Unterschied.

Nein, denn die anderen Gewerbetreibenden (außer den Kleinunternehmen) haben auch Umsatzsteuererklärungen abzugeben und Umsatzsteuer abzuführen oder einzufordern.

dedlfix.