Hallo Martin
Es sei denn, er ist Kleinunternehmer im Sinne der Steuergesetzgebung.
Ja, hab ich auch gelesen. Weisst du zufällig, wo die Grenze liegt?
Ich selbst verwende ausschließlich den traditionellen Begriff Mehrwertsteuer.
Ja, das geht irgendwie leichter von der Hand :-)
Wie heißt es eigentlich in anderen Ländern? Du sagst, in Österreich wird nur noch der Begriff Umsatzsteuer verwendet. In UK nennt man es Value Added Tax (VAT), also übersetzt Mehrwertsteuer. In USA hat man die "Sales Tax", die dem entfernt ähnelt. Und anderswo?
Europaweit und auch Weltweit wird der Begriff des VAT wohl gut verstanden.
Dem Finanzamt gegenüber benenne ich das gar nicht. Da mache ich regelmäßig meine USt-Voranmeldung, und jährlich die USt-Erklärung. Da gibt also das Finanzamt die Bezeichnungen vor.
Auch gut :-)
Das beste kommt aber noch (Wenn Webseitenbetreiber in Deutschland ist)...
A)
Ist die Firma die Werbung schalten möchte im EU-Ausland, braucht sie keine MwSt zu zahlen. Auf der Rechnung muss lediglich vermekrt sein "VAT reversed" also quasi auf deutsch: Steuerschuld verlagert! Der Werbende muss selber schauen, dass er in seinem Land korrekt abführt.
Luxemburg'sche Richtlinie 77/388/EWG
B)
Ist die Firma die Werbung schalten möchte im nicht-EU-Ausland (Schweiz), braucht sie keine MwSt zu zahlen. Wobei die schweizer auch noch den Vorteil haben, in Ihrem Land ebenfalls nicht Steuerpflichtig zu sein (Werbebranche), wenn die Werbeausgaben 10'000 SFR nicht übersteigen.
MWSTG-Schweiz / Artikel 25 Abs. 1 / Buchstabe c (Steuer)
MWSTG-Schweiz / Artikel 24 (10'000 SFR Grenze)
Ein Wermutstropfen bleibt aber noch:
Bei A muss sich der Webseitenbetreiber, der Fläche vermietet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Werbenden geben lassen - als Nachweis fürs Deutsche Finanzamt. Wie dieser Nachweis für die Schweizer Firma aussieht, hab ich noch nicht herausgefunden.
Grüsse Tax(i)