Der Martin: MwSt vs. USt

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Hi,

Es sei denn, er ist Kleinunternehmer im Sinne der Steuergesetzgebung.
Ja, hab ich auch gelesen. Weisst du zufällig, wo die Grenze liegt?

ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, ich hätte mal gelesen, dass es um 17'500EUR im ersten Jahr und 50'000EUR in den Folgejahren geht. Der Status ist aber nicht direkt vom Einkommen abhängig; man muss den Status des Kleinunternehmers mit USt-Befreiung bei der Gewerbeanmeldung beantragen, und es liegt im Ermessen des Finanzamtes, ihn irgendwann abzuerkennen oder trotz Überschreitung der Limits weiter zu akzeptieren.

Ist die Firma die Werbung schalten möchte im EU-Ausland, braucht sie keine MwSt zu zahlen. Auf der Rechnung muss lediglich vermekrt sein "VAT reversed" also quasi auf deutsch: Steuerschuld verlagert! Der Werbende muss selber schauen, dass er in seinem Land korrekt abführt.
Luxemburg'sche Richtlinie 77/388/EWG

Ups. Putzige Regel. Muss man aber nicht verstehen ...

Bei A muss sich der Webseitenbetreiber, der Fläche vermietet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Werbenden geben lassen - als Nachweis fürs Deutsche Finanzamt. Wie dieser Nachweis für die Schweizer Firma aussieht, hab ich noch nicht herausgefunden.

Stimmt, die USt-ID ist ja nur für Umsätze innerhalb der EU gedacht.
Weiterforschen! Fürs Nicht-EU-Auslang gibt's bestimmt Entsprechendes.

Good luck,
 Martin

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Hannes würfelt abends immer, ob er den Abend mit seiner Frau zuhause verbringt oder in die Kneipe geht. Wenn er eine 6 würfelt, geht er in die Kneipe.
Gestern musste er 37mal würfeln.
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