Und hier ein praktisches Beispiel (muss man dazu sagen, dass das LG Hamburg dafür verantwortlich zeichnet?):
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Linkhaftung/1375-LG-Hamburg-Az-324-O-59611-Haftung-fuer-die-Einbindung-von-Youtube-Videos.html
Grundgesetzlich sehr bedenklich. Da gibt es eine öffentliche Quelle (Video des ZDF, YouTube). Jeder darf sich ungehindert aus öffentlichen Quellen informieren, aber nicht (per Link) darauf hnweisen, dass es sie gibt?
Wäre interessant, ob dieses Urteil Bestand hat.