Hallo,
PS.:Laut TMG (2) gehört in ein Impressum auch eine Telefonnummer, sofern kein Kontaktformular gegeben ist.
wo steht das? In TMG §5 heißt es dazu nur:
"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"
Das einzige, was da *konkret* gefordert wird, ist eine e-Mail-Adresse. Zu weiteren Kontaktmöglichkeiten bleibt der Gesetzestext (absichtlich?) schwammig. Zwar wird dieser Halbsatz oft so interpretiert, dass er wohl eine Telefonnummer meint, das steht da aber nicht. Es könnte beispielsweise auch eine ICQ-Nummer sein. Ein Kontaktformular erfüllt dagegen nach meiner Einschätzung die Anforderung nicht.
Da steht aber niergens, dass ein Handy verboten wäre *g*
Natürlich nicht. Es ist ein Telefon. So what?
Ciao,
Martin
Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.
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