Siegelwächter: Vorläufuge Angabe der USt-Ident.Nr.

Abend Leute

Eine ganz banale Frage:
Wenn man frisch ein Gewerbe anmeldet, und natürlich noch keine USt-Ident.Nr. hat, ist es dann legal, sowas ins Impressum zu schreiben:

-------------------------------------
(USt-IdNr. gemäß §27 a UStG)

DE XXX XXX XXX -> in Bearbeitung
-------------------------------------

Oder könnte man bei der USt-Ident.Nr. die "DE" in Verbindung mit den "X"en als Urkundenfälschung auslegen?

Ich meine es steht ja da: "In Bearbeitung"

Wie seht Ihr das? (natürlich ohne Gewähr *g*)

Gruß

Siegelwächter

  1. Wie seht Ihr das? (natürlich ohne Gewähr *g*)

    Ich sehe das so, dass du entweder die Steuernummer oder die Ust-ID angeben musst. Wenn keine USt-ID vorhanden ist (zwingt ja niemand nen Gewerbetreibenden dazu, eine zu beantragen), kannst du auch keine angeben.

    1. Hallo dedlfix und Multi

      Dann anders gefragt. Nach der Gewerbeanmeldung und dem Termin bei der IHK wollte ich eine USt-IdNr. beantragen, bzw. bekommt man die nicht automatisch zugeteilt? Ich werde also irgendwann eine solche Nummer haben.

      Bis dahin, meint ihr, soll ich einfach nichts schreiben?

      Ich könnt ja den  Bereich auch im Quellcode auskommentieren, bis die USt-IdNr. da ist. Wie ging das nochmal:

      <!-- Kommentar -->

      Hoffe das stimmt so *lol*

      Gruß Siegelwächter

      1. bekommt man die nicht automatisch zugeteilt?

        Nein, da musst du im Schreiben vom FA ein entsprechendes Kreuz machen.

        Bis dahin, meint ihr, soll ich einfach nichts schreiben?

        Doch, wie ich oben geschrieben habe, deine Steuernummer. Das ist alles andere als "nichts"

        1. Hi Multi

          Doch, wie ich oben geschrieben habe, deine Steuernummer. Das ist alles andere als "nichts"

          Dann noch ne doofe Frage:
          Ich hab ja als Privatperson eine Steuernummer. Gib es nach der Gewerbeanmeldung noch ne zweite, geschäftliche Steuernummer? Oder gilt diese für mich als Person, egal ob privat oder geschäftlich, ob eine oder zwanzig Firmen auf mich angemeldet sind?

          Und können dritte mit der im Internet veröffentlichen Steuernummer nicht "Schabernack" treiben?

          Gruß Siegelwächter

          1. Hallo,

            Doch, wie ich oben geschrieben habe, deine Steuernummer. Das ist alles andere als "nichts"

            die brauchst du aber normalerweise nicht anzugeben. Außer auf Rechnungen.

            Ich hab ja als Privatperson eine Steuernummer. Gib es nach der Gewerbeanmeldung noch ne zweite, geschäftliche Steuernummer?

            AFAIK nein. Ich habe jedenfalls nur eine Steuernummer.
            Eine zusätzliche neue Steuernummer gibt's nur, wenn du eine Gesellschaft gründest, die dann auch als juristische Person gilt (z.B. eine GmbH); nicht aber, wenn du nur als Einzelperson ein Gewerbe anmeldest.

            Und können dritte mit der im Internet veröffentlichen Steuernummer nicht "Schabernack" treiben?

            Jein. Mein Steuerberater hat mir mal zur Beantragung einer USt-Id raten wollen und das damit begründet, dass es die Finanzämter angeblich manchmal nicht so genau nehmen und auch telefonisch gern Auskunft geben, wenn sich jemand mit einem Namen und der zugehörigen Steuernummer identifiziert. Ich habe dann einfach mit einer Gegenfrage geantwortet: "Na und?" - Schließlich bekommt da niemand geheimhaltungswürdige Daten, höchstens ein paar Angaben über meine Einkommensverhältnisse. Das kann mir ja ziemlich egal sein.

            So long,
             Martin

            --
            Wenn du beim Kochen etwas heißes Wasser übrig hast, friere es ein.
            Heißes Wasser kann man immer gebrauchen.
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  2. Tach!

    Wenn man frisch ein Gewerbe anmeldet, und natürlich noch keine USt-Ident.Nr. hat, ist es dann legal, sowas ins Impressum zu schreiben:

    Eine USt-ID benötigt man nur, wenn man am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen werden möchte, sonst nicht. Und nur eine USt-ID ist anzugeben, eine gewöhnliche Steuernummer hingegen muss nicht angegeben werden.

    Die Wikipedia zitiert das TMG:
    "in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,"

    Wenn du keine hast, musst du auch keine angeben, auch keinen Ersatzvermerk.

    dedlfix.

    1. Eine USt-ID benötigt man nur, wenn man am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen werden möchte, sonst nicht. Und nur eine USt-ID ist anzugeben, eine gewöhnliche Steuernummer hingegen muss nicht angegeben werden.

      Wurde das mal geändert?
      Ich war bisher der Meinung, dass die Steuernummer angegeben werden muss. Wenn dem nicht so ist, ist meine dementsprechende Aussage im anderen Post natürlich hinfällig.

      1. Hallo,

        Eine USt-ID benötigt man nur, wenn man am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen werden möchte, sonst nicht. Und nur eine USt-ID ist anzugeben, eine gewöhnliche Steuernummer hingegen muss nicht angegeben werden.
        Wurde das mal geändert?

        nicht dass ich wüsste - oder wenn doch, dann liegt das viele Jahre zurück.

        Ich war bisher der Meinung, dass die Steuernummer angegeben werden muss.

        Auf Rechnungen schon. Sonst nirgends.

        So long,
         Martin

        --
        Funktion und Referenz auf diese sind mir bekannt, mit Zeigern kann ich nicht viel mehr anfangen, als damit auf Buttons zu klicken.
          (Ashura)
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