hi,
das Recht am eigenen Namen ist Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Namen von Personen des öffentlichen Interesses kann ich aber bedenkenlos auf meiner Homepage veröffentlichen. Eine Liste der Kabinettsmitglieder, der Ex-Kanzler, der CDU-Pressesprecher seit 1950.
Die Frage ist ja eher: wer wäre berechtigt, abzumahnen und aus welchem Grund?
mfg
tami