tami: Namen von Personen des öffentlichen Lebens

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hi,

das Recht am eigenen Namen ist Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Namen von Personen des öffentlichen Interesses kann ich aber bedenkenlos auf meiner Homepage veröffentlichen. Eine Liste der Kabinettsmitglieder, der Ex-Kanzler, der CDU-Pressesprecher seit 1950.

Die Frage ist ja eher: wer wäre berechtigt, abzumahnen und aus welchem Grund?

mfg

tami