hi,
Ja, das kannst Du, es kommt nur darauf an in welchem Zusammenhang diese Liste steht. Eine Information wer so alles in Deutschland als Kanzler regierte und wie lange deren Amtszeiten waren, stehen im Einklang mit dem Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Auch ironische, satirische oder spöttische Artikel über prominente Personen in solch einer Liste unterliegen der Meinungsfreiheit, solange kein anderes Gesetz dadurch gebrochen wird (z. B. Strafgesetzbuch (StGB): Anstiftung, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Nötigung von Verfassungsorganen, Falsche Verdächtigung etc. pp.). Sogar in der Werbung darf man den Namen eines Prominenten verwenden, um in satirisch-ironischer Weise zur Meinungsbildung beizutragen (Quelle: BGH vom 05.06.2008, I ZR 96/07).
Ist das Dein August? http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1638
Eine Abmahnung ist aber nur dann berechtigt, wenn das vorgeworfene Fehlverhalten der Wirklichkeit entspricht und der Abmahnende hieraus die richtigen rechtlichen Schlüsse zieht. Ist dies nicht der Fall, so ist die Abmahnung unberechtigt und kann daher auch nicht die zugedachte Wirkung haben.
War das denn bei "Günni" und der TAZ genau so? http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1638
mfg
tami