Echt der Hammer
hotti
- recht
Da kriege ich haufenweise Mails, ohne vorher gefragt zu werden, aber wenn ich die veröffentlichen möchte, muss ich den Absender um Erlaubnis fragen!?
Gehts noch?
Hotti
Grüße,
"Bei der Veröffentlichung von solchen Nachrichten ist also größte Vorsicht geboten. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Sie sich ebenfalls gegen die unautorisierte Veröffentlichung Ihrer eigenen Nachrichten im Internet erfolgreich wehren können."
Klar - ich habe auch einen taschenanwalt bei Obi gekauft. Das ganze gesetzeszeug ist eh nur für reiche (anwälte), weil der normalsterbliche sich keine auseinandersetzung leisten kann.
MFG
bleicher
hi,
Klar - ich habe auch einen taschenanwalt bei Obi gekauft. Das ganze gesetzeszeug ist eh nur für reiche (anwälte), weil der normalsterbliche sich keine auseinandersetzung leisten kann.
Mein Fehler: Ich habe mir eine Domain geleistet und betreibe eine Webite mit Impressum. Aber was mir keiner verbieten kann, im Impressum unter die eMail-Adresse folgendes zu schreiben:
Das ich ungefragt zugeschickte eMails ohne Rückfrage veröffentliche.
Mal sehen, obs dann weniger wird ;)
Hotti
Hi.
betreibe eine Webite mit Impressum.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Tach!
Mails veröffentlichen
Da kriege ich haufenweise Mails, ohne vorher gefragt zu werden, aber wenn ich die veröffentlichen möchte, muss ich den Absender um Erlaubnis fragen!?
Wenn sich aufgrund deiner Veröffentlichung ein bis dato unbekannter Absender beschweren tät, hättest du nun den Namen dessen, den du wegen Spammings und weiterem verklagen kannst.
dedlfix.
Der von Dir verlinkte Beitrag ist äußerst tendenziös.
Freilich darf man Briefe oder Mails veröffentlichen, wenn man damit keine Rechte verletzt.
Also:
1.) Eine Verletzung der PRIVATSPHÄRE oder der Geheimsphäre darf nicht stattfinden.
2.) Eine Verletzung des Urheberrechtes kommt auch nur in wenigen Fällen in Betracht. Trifft gerade für Anwaltsschreiben nicht zu (Mangels Schaffenshöhe)
3. Es darf durch teilweises(!) Zitieren kein falscher, ehrverletzender Eindruck entstehen.
Nehmen wir den Fall der Veröffentlichung eines lächerlichen Briefes einer gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung, welche behauptet, diese könne einen Schaden nicht regulieren, weil deren Vertragsnehmer (Unfallgegner) keinen Unfallbericht geschickt hat.
Statt dessen Darstellung eines Falles einer - häufigen - unrechten Handlungsweise.
Das darf man also unter jedem der untersuchten Aspekte, es gibt sogar einen weiteren: § 193 StGB + Art. 5 GG.
Fred Furunkelstein
Hello,
Da kriege ich haufenweise Mails, ohne vorher gefragt zu werden, aber wenn ich die veröffentlichen möchte, muss ich den Absender um Erlaubnis fragen!?
Das erscheint mir eher so, wie "Arbeitsbeschaffung durch Schüren von Ängsten". Oder mit anderen Worten: bevor Du einen Brief veröffentlichst, sollst Du auf jeden Fall (d)einen Rechtsanwalt konsultieren, der Dir dafür selbstverständlich eine rechnung schreiben darf :-O
Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
hi,
Das erscheint mir eher so, wie "Arbeitsbeschaffung durch Schüren von Ängsten". Oder mit anderen Worten: bevor Du einen Brief veröffentlichst, sollst Du auf jeden Fall (d)einen Rechtsanwalt konsultieren, der Dir dafür selbstverständlich eine rechnung schreiben darf :-O
Es sind haufenweise Mails, die darauf abzielen, in _meine_ Privatsphäre einzudringen um aus _meiner_ Privatsphäre Kapital zu schlagen ;)
Das ist der Kontext. Die Lösung lautet: Löschen ;)
Hotti