Quaro: Impressum

Schönen Tag ;)

Ich erstelle gerade eine englischsprachige Homepage, die ich hier in Deutschland veröffentlichen möchte. (Tatsächlich verwende ich den Webspace sowie eine Domain von bplaced.net!) Später soll eine deutsche Version folgen.
Die Frage ist nun, welchen Ansprüchen mein Impressum gerecht werden muss bzw. an welches Recht ich gebunden bin. Reichen, nach deutschem Recht, voller Name, komplette Anschrift (mit Land?), E-Mail und Telefon, oder muss da noch mehr stehen? Disclaimer sind nicht zwingend, oder?

Meine Seite besteht übrigens aus Informationen über meine "Projekte". Geld verdiene ich damit nicht, ein Gästebuch ist geplant.
In meinem Footer habe ich neben dem Impressumslink einen Copyrighthinweis. [Copyright-Symbol] 2012 Mein Name

Last but not least: Ich erreiche im Juli das stolze Alter von 15 Jahren. Was genau schreibe ich in mein Impressum?

  1. Hi,

    Last but not least: Ich erreiche im Juli das stolze Alter von 15 Jahren.

    Alter Sack. ;-)

    Was genau schreibe ich in mein Impressum?

    Das kann dir der Webimpressum-Assistent sagen.

    Ciao, Performer

    1. Das kann dir der Webimpressum-Assistent sagen.

      Das bringt mich leider nicht weiter, da es keine entsprechende Option gibt.

      1. Hallo,

        Das kann dir der Webimpressum-Assistent sagen.
        Das bringt mich leider nicht weiter, da es keine entsprechende Option gibt.

        was für eine Option suchst du denn? - Auch wenn der Webauftritt alles andere als gewerblich oder unternehmerisch sein soll, trifft ja wohl "Einzelunternehmer ohne besondere Gewerbeerlaubnis" die Sache am besten. Ja, da muss man den Begriff "Unternehmer" vielleicht etwas großzügig auslegen.

        Und wenn dir diese großzügige Auslegung nicht behagt, kannst du auch in TMG §5 selbst direkt nachlesen und ausklamüsern, was davon für dich zutrifft.
        Das sind dann wohl Name, Postanschrift, Mailadresse und Telefonnummer - wobei die Telefonnummer nicht explizit gefordert wird, aber von vielen als "Angabe, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglicht" erwartet wird. Auslegungssache.

        So long,
         Martin

        --
        Wichtig ist, was hinten rauskommt.
          (Helmut Kohl, 16 Jahre deutsche Bundesbirne)
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        1. Hallo, [...]

          Ich weiß, was ins Impressum rein muss. Ich weiß aber nicht, wie ich es hinschreibe, dass ich für die Seite zuständig bin, aber ich kann mich selbst da ja nicht hinschreiben, weil ich nicht volljährig bin!

          1. Hi.

            Ich weiß, was ins Impressum rein muss. Ich weiß aber nicht, wie ich es hinschreibe, dass ich für die Seite zuständig bin, aber ich kann mich selbst da ja nicht hinschreiben, weil ich nicht volljährig bin!

            Warum nicht? Nicht, warum du nicht volljährig bist, sondern warum du dich da nicht reinschreiben kannst. Wenn DU dafür verantwortlich bist, sollte da doch auch dein Name stehen. Wenn du Schei*e baust, geht es ja auch DIR an den Kragen.

            Schönen Sonntag noch!
            O'Brien

            --
            "Haalloo! Willkommen in der Show! Ihr kommt spät, aber es sind noch Plätze frei."
  2. Hi Quaro,

    ich habe mich früher, als gewerbetreibender, kundig machen müssen. dabei wurde nebenbei von allen befragten erklärt, dass man als privatperson keinerlei impressum benötigt!

    das heißt aber nicht, dass murx erlaubt ist. sobald du etwas verbotenes veröffentlichst haftet der domaininhaber. Und der ist registriert und juristisch greifbar.

    grüße
    ralphi

    1. Hallo,

      ich habe mich früher, als gewerbetreibender, kundig machen müssen. dabei wurde nebenbei von allen befragten erklärt, dass man als privatperson keinerlei impressum benötigt!

      das wurde bis vor einigen Jahren oft so dargestellt und war möglicherweise damals schon nicht richtig; die aktuelle Gesetzeslage gibt einen solchen Sonderstatus privater Betreiber jedenfalls, soweit ich das erkennen kann, nicht her.

      das heißt aber nicht, dass murx erlaubt ist. sobald du etwas verbotenes veröffentlichst haftet der domaininhaber. Und der ist registriert und juristisch greifbar.

      Und das ist in diesem Fall der Betreiber von bplaced.net, der entsprechende Forderungen aber mit Sicherheit an seine Nutzer weitergeben wird.

      Ciao,
       Martin

      --
      Irgendwann in grauer Vorzeit benutzte einer unserer prähistorischen Vorfahren ein Schimpfwort anstelle der Keule.
      Die Zivilisation hatte begonnen.
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      1. Hi Martin

        die aktuelle Gesetzeslage gibt einen solchen Sonderstatus privater Betreiber jedenfalls, soweit ich das erkennen kann, nicht her.

        meine Kenntnislage ist nicht von heute, aber so eine  Änderung, müsste theoretisch eine Änderung mit dem Auskunftsrecht im Einwohnermeldeamt einhergehen. Das heist jeder dürfte sich dort auch infos über privatpersonen holen!?

        Von einem Gewerbebetrieb ist das Einholen von infos natürlich schon immer erlaubt.

        Und das ist in diesem Fall der Betreiber von bplaced.net, der entsprechende Forderungen aber mit Sicherheit an seine Nutzer weitergeben wird.

        »»

        wir nicht nur, muss sogar, nach neuem EU recht zur datenspeicherung - um die bösen jungs zu jagen ;)

        grüße ralphi

        1. Hallo,

          die aktuelle Gesetzeslage gibt einen solchen Sonderstatus privater Betreiber jedenfalls, soweit ich das erkennen kann, nicht her.
          meine Kenntnislage ist nicht von heute, aber so eine  Änderung, müsste theoretisch eine Änderung mit dem Auskunftsrecht im Einwohnermeldeamt einhergehen.

          das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das TMG schreibt nun mal vor, dass du deine Identität und eine Kontaktmöglichkeit preisgeben musst, wenn du etwas im Internet veröffentlichst. Das ist auch so, wenn du ein Schriftstück veröffentlichst - ein Flugblatt, eine Vereinszeitung, ein Polit-Magazin. Solange du aber nichts veröffentlichst, musst du dich auch nicht "nackig machen".

          Das heist jeder dürfte sich dort auch infos über privatpersonen holen!?

          Das ist in der Tat so. Ich kann beim Einwohnermeldeamt einen eingeschränkten Datensatz über eine beliebige am Ort gemeldete Person abrufen, solange diese Person dieser Auskunft nicht explizit widersprochen hat. Ähnlich wie bei der Rückwärtssuche im Telefonbuch: Zu jedem im Telefonbuch veröffentlichten Anschluss kann ich auch den Namen des Anschlussinhabers (und ggf. dessen Adresse) anhand der Nummer heraussuchen, wenn der Inhaber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

          Von einem Gewerbebetrieb ist das Einholen von infos natürlich schon immer erlaubt.

          Das ist auch etwas anderes. Die sind ja in der Regel daran interessiert, bei möglichst vielen Menschen bekannt und präsent zu sein.

          Ciao,
           Martin

          --
          Die junge Ehefrau weint sich bei ihrer Mutter aus:
          Er hat gesagt, ich soll mich zum Teufel scheren! - Und da kommst du ausgerechnet zu mir?!
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