Der Martin: Impressum

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Hallo,

die aktuelle Gesetzeslage gibt einen solchen Sonderstatus privater Betreiber jedenfalls, soweit ich das erkennen kann, nicht her.
meine Kenntnislage ist nicht von heute, aber so eine  Änderung, müsste theoretisch eine Änderung mit dem Auskunftsrecht im Einwohnermeldeamt einhergehen.

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das TMG schreibt nun mal vor, dass du deine Identität und eine Kontaktmöglichkeit preisgeben musst, wenn du etwas im Internet veröffentlichst. Das ist auch so, wenn du ein Schriftstück veröffentlichst - ein Flugblatt, eine Vereinszeitung, ein Polit-Magazin. Solange du aber nichts veröffentlichst, musst du dich auch nicht "nackig machen".

Das heist jeder dürfte sich dort auch infos über privatpersonen holen!?

Das ist in der Tat so. Ich kann beim Einwohnermeldeamt einen eingeschränkten Datensatz über eine beliebige am Ort gemeldete Person abrufen, solange diese Person dieser Auskunft nicht explizit widersprochen hat. Ähnlich wie bei der Rückwärtssuche im Telefonbuch: Zu jedem im Telefonbuch veröffentlichten Anschluss kann ich auch den Namen des Anschlussinhabers (und ggf. dessen Adresse) anhand der Nummer heraussuchen, wenn der Inhaber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Von einem Gewerbebetrieb ist das Einholen von infos natürlich schon immer erlaubt.

Das ist auch etwas anderes. Die sind ja in der Regel daran interessiert, bei möglichst vielen Menschen bekannt und präsent zu sein.

Ciao,
 Martin

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Die junge Ehefrau weint sich bei ihrer Mutter aus:
Er hat gesagt, ich soll mich zum Teufel scheren! - Und da kommst du ausgerechnet zu mir?!
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