Texter mit x: Abfotografierte Bilder

Beitrag lesen

Vom Gefühl her bin ich zwiegespalten, und mein Gefühl ist bei solchen Sachen selten unbegründet, aber das Ergebnis ist nach obiger Betrachtung ein nein, nicht zulässig. Aber vielleicht findest Du gegenteilige Rechtsprechung mit Begründung.

Es könnte sein, daß in der Rechtsprechung davon ausgegangen wird, daß der Urheber des Bildes mit der Erlaubnis das Bild als Buchcover zu nutzen, konkludent auch jeder zweckgebundenen* Darstellung des Buches mit seinem Cover zustimmt. Bei urheberrechtlich bedeutenden Markenzeichen wird das, glaube ich, so gesehen. Ist aber nur eine Vermutung bzw. vage Erinnerung an eine Quelle beliebiger Glaubwürdigkeit.

* Also allem wo das Buch gezeigt werden soll und wo das Bild nicht nur zum Selbstzweck gezeigt wird um das Bild zu zeigen.