Tom: Abfotografierte Bilder

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Hello,

Ähnliches habe ich mir beim TV überlegt. Wenn ich z. B. ein Foto der Kanzlerin haben möchte, kann ich dann meinen Bildschirm fotografieren oder liegen die Rechte dann bei der ARD, dem ZDF,...?

Klar, wenn es darum geht, den Fernseher zu verkaufen und dieser auch klar erkennbar ist...

Das Abfotografieren erzeugt noch kein neues Kunstwerk, daher bleiben die Urheberrechte beim eigentlichen Urheber.

Ok, kein neues "Kunstwerk". Aber die Rechte an der Wiedergabe sind üblicherweise verbraucht, bzw. übertragen.

Aber das Foto eines rechtmäßig in deinem Besitz befindlichen physischen Werkes stellt durchaus ein neues Werk nach dem Urheberrecht dar. Denn die Rechte des Abbildes dieses Werkes hat der Urheber gar nicht besessen, bzw. sind verbraucht. Und auch, wenn Du das Teil nachher verkauft hast, darfst Du das Foto des Werkes auch noch weiterverwenden. Nur, wenn das Foto selber den Anschein einer genauen Reproduktion erweckt, also nicht mehr erkennen lässt, dass es nicht "nur ein Foto vom Original mit drumherum" ist, dann wird es wieder spannend.

Für Kataloge (auch Datenbanken), Berichte, Angebote etc. sehe ich da überhaupt keine Gefahr.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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