Texter mit x: Abfotografierte Bilder

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Du fotografierst doch nicht den Inhalt des Buches, sondern das Werk in seiner äußerlichen Darstellung. Und da Du zum Zeitpunkt der Fotografie über ein physisches Stück darüber verfügen musst, ist das zulässig.

Davon mal abgesehen, daß man nur etwas fotografieren kann, was da ist, kann ich nicht erkennen, wieso das Vorhandensein die Nutzung des Fotos zulässig macht (oder das Nichtvorhandensein die Nutzung unzulässig machen würde).

Beim Fernseher ist das genauso. Wenn der zufällig in diesem Moment ein Bild von Herrn Wulff anzeigt, dann musst Du das nicht wegretuschieren, denn Du hattest das Recht, das Bild anzusehen.

Warum muß man auf dem Fernseher ein Bild sein, wenn man ein Foto von ihm braucht? Egal, aber Beiwerk ist das eher nicht. Zum Rest der Aussage, ob man nun ein Recht hat das Bild anzusehen oder wie ich meine die Freiheit, wofür soll das ein Argument sein?

Mir kommt es so vor, als ob Du für die Rechtmäßigkeit einer Privatkopie argumentierst (aber selbst dafür wäre sie falsch).

Wenn Du aber den Bezug auflöst und nachher ausschließlich das Bild wiedergibst, dann könnte es schon enger werden. Denn dann geht es ja nicht mehr um den Fernseher, sondern nur noch um das Bild. Da ist dann keine "Schöpfungshöhe" mehr erkennbar.

Vorher wäre doch auch keine Schöpfungshöhe erkennbar gewesen?! Und wofür soll Schöpfungshöhe hier von Bedeutzung sein?