Gast: Anbieten von Songs und Noten

Hallo,

wollte mal lesen, was zu berücksichtigen ist, wenn man einen Server zur Verfügung stellt, auf den angemeldete Mitglieder eigene Noten und mp3 Dateien hochladen können.

Es geht um eine Musikrichtung, in der traditionelle Musikstücke mit eigenen Arrangements an der Tagesordnung sind und für die im Web ohnehin sehr viele Hörproben zur Verfügung stehen. Bisher habe ich Hörproben eingebettet, also nicht auf meinem Server gespeichert.

Macht es einen Unterschied, ob die Noten und Hörproben nur einer geschlossenen Benutzergruppe oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen?

Betreiber und Server befinden sich in Deutschland.

Gruß, Gast

  1. Macht es einen Unterschied, ob die Noten und Hörproben nur einer geschlossenen Benutzergruppe oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen?

    Ja, in der Höhe des Streitwertes bei einer Anklage/Abmahnung.
    Solange dir nicht vom Rechteinhaber erlaubt wurde, die Daten zu verteilen, hast du ein Problem.

  2. Macht es einen Unterschied, ob die Noten und Hörproben nur einer geschlossenen Benutzergruppe oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen?

    Wenn es eigene Schöpfungen sind hat man selbst die Rechte daran. Ich konnte nicht herauslesen ob das bei Dir der Fall sein soll. Wenn fremde Werke in eigenen Werken verwendet werden, dann ist es entweder eine genehmigungsbedürftige "Bearbeitung" oder eine genehmigungsfreie "Freie Benutzung".

    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

    Wenn es fremde Werke sind die noch dem Urheberrecht unterliegen und an denen man keine Rechte hat, gilt: Auch eine geschlossene Benutzergruppe kann rechtlich eine Öffentlichkeit darstellen (das ist meistens der Fall), in dem Fall macht es keinen Unterschied (außer vielleicht beim Schadenersatz wegen der ggf. geringen Nutzeranzahl, wie Multi schreibt). Wenn nur enge Freunde Zugang haben, dann ist es als Privatkopie zulässig, denn dann ist es rechtlich keine Öffentlichkeit.

    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

  3. Hallo,

    wollte mal lesen, was zu berücksichtigen ist, wenn man einen Server zur Verfügung stellt, auf den angemeldete Mitglieder eigene Noten und mp3 Dateien hochladen können.

    So etwas würde ich im Jahr 2012 niemals machen. Höchstens vorher die Erlaubnis bei Plattenfirmen etc einholen. Ansonsten hast du schneller eine Abmahnung am Hals, als dir lieb ist !!

    1. Hi,

      wollte mal lesen, was zu berücksichtigen ist, wenn man einen Server zur Verfügung stellt, auf den angemeldete Mitglieder eigene Noten und mp3 Dateien hochladen können.
      So etwas würde ich im Jahr 2012 niemals machen.

      wenn "eigene" hier für "selbst komponiert" und "selbst gespielt/aufgenommen" steht, ist ja alles okay. Das ist hier aber nicht ganz klar.

      Ciao,
       Martin

      --
      Wissen erwirbt man, indem man immer das Kleingedruckte sorgfältig liest.
      Erfahrung bekommt man, indem man das nicht tut.
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
  4. Hello,

    wollte mal lesen, was zu berücksichtigen ist, wenn man einen Server zur Verfügung stellt, auf den angemeldete Mitglieder eigene Noten und mp3 Dateien hochladen können.

    Solange die Komponisten und Interpreten noch nicht 70 Jahre tot sind, oder aber als Rechteinhaber zugestimmt haben, würde ich das lassen.

    Inzwischen werden ja sogar Kindergärten abgezockt, weil sie Noten und/oder Songtexte kopiert und verwendet haben. Wieso sollte dann euer "Kindergarten" nicht belangt werden?

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
    /▌
    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de