Texter mit x: Anbieten von Songs und Noten

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Macht es einen Unterschied, ob die Noten und Hörproben nur einer geschlossenen Benutzergruppe oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen?

Wenn es eigene Schöpfungen sind hat man selbst die Rechte daran. Ich konnte nicht herauslesen ob das bei Dir der Fall sein soll. Wenn fremde Werke in eigenen Werken verwendet werden, dann ist es entweder eine genehmigungsbedürftige "Bearbeitung" oder eine genehmigungsfreie "Freie Benutzung".

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

Wenn es fremde Werke sind die noch dem Urheberrecht unterliegen und an denen man keine Rechte hat, gilt: Auch eine geschlossene Benutzergruppe kann rechtlich eine Öffentlichkeit darstellen (das ist meistens der Fall), in dem Fall macht es keinen Unterschied (außer vielleicht beim Schadenersatz wegen der ggf. geringen Nutzeranzahl, wie Multi schreibt). Wenn nur enge Freunde Zugang haben, dann ist es als Privatkopie zulässig, denn dann ist es rechtlich keine Öffentlichkeit.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html