dmag: Verantwortung bei Nutzung eines Daten-Anbieter

Moin,

ist irgendwo definiert, wer welche Verantwortung zu tragen hat, wenn ein Anbieter als "Datenlieferant" genutzt wird.

Einfaches und Beispiel, was derzeit häufig zu sehen ist: App A nutzt Datenlieferant D um Informationen zu den Tankstellen in der Umgebung anzuzeigen.
A interessiert dabei nicht, woher D seine Informationen bezieht.
Würde D die Informationen bei einer Konkurrent-App A2 "abfragen" und somit über Umwege an A weitergeben, stellt sich die Frage, ob A oder D dafür verantwortlich ist.

Könnte A darauf hinweisen, dass die Daten von D bezogen werden, um die Quellen offenzulegen.

Insbesondere weil die Datenlieferanten meist außerhalb der EU liegen und Copyrights unterschiedlich interpretieren, könnte der selbe Dienst in DE auf Schwierigkeiten stoßen.

Meine Frage bezieht sich v.a. auf die Position von A, der als Kunde von D nur dort die Daten abholt und weiterverarbeitet, ohne auf eine Auskunftspflicht zu bestehen. Schließlich kommuniziert kein D, wie er seine Daten erhebt....

Sorry falls der Beitrag verwirrt. Einen klärenden Beitrag zur Problematik mit Datenlieferanten konnte ich leider nicht finden.

Cheers - dmag

  1. Tach!

    Frag bitte im konkreten Fall einen Rechtsanwalt. Dem kannst du die Einzelheiten des Vertrages vorlegen, woraufhin der genauere Auskunft geben kann.

    ist irgendwo definiert, wer welche Verantwortung zu tragen hat, wenn ein Anbieter als "Datenlieferant" genutzt wird.

    Meiner Laienmeinung nach hast du hier Vertragsverhältnisse einerseits und Rechtsverstöße andererseits vorliegen.

    Einfaches und Beispiel, was derzeit häufig zu sehen ist: App A nutzt Datenlieferant D um Informationen zu den Tankstellen in der Umgebung anzuzeigen.
    A interessiert dabei nicht, woher D seine Informationen bezieht.
    Würde D die Informationen bei einer Konkurrent-App A2 "abfragen" und somit über Umwege an A weitergeben, stellt sich die Frage, ob A oder D dafür verantwortlich ist.

    A verstößt durch die offensichtliche Verwendung der Daten gegen das Urheberrecht von A2. Es ist dabei nicht erheblich, ob das wissentlich oder nicht geschieht. A2 sieht ja nur A und wird sich an diesen wenden. A kann nun seinerseits versuchen, seine Kosten gegenüber D durchzusetzen. Inwieweit dann auch noch A2 von D Wind bekomt und diesen direkt belangt, ...

    Könnte A darauf hinweisen, dass die Daten von D bezogen werden, um die Quellen offenzulegen.

    Das wird ihm nicht allzuviel nützen. Die Abmahnung mit Unterlassungserklärung oder gar eine Klage hat er sowieso auf dem Tisch und Fingerzeigen allein bringt ihn sicher nicht aus der Verantwortung.

    Insbesondere weil die Datenlieferanten meist außerhalb der EU liegen und Copyrights unterschiedlich interpretieren, könnte der selbe Dienst in DE auf Schwierigkeiten stoßen.
    Meine Frage bezieht sich v.a. auf die Position von A, der als Kunde von D nur dort die Daten abholt und weiterverarbeitet, ohne auf eine Auskunftspflicht zu bestehen. Schließlich kommuniziert kein D, wie er seine Daten erhebt....

    Dann könnte A noch ein Problem mit der Schadloshaltung im Falle eines Falles bekommen.

    dedlfix.

    1. Moin dedlfix,

      vielen Dank für die ausführliche Antwort.
      Wie geschrieben, handelt es sich nicht um einen konkreten Fall, sondern ich würde gerne die Grundlagen dazu kennen, scheitere jedoch daran, hier handfeste Informationen zu finden.
      All das am liebsten, bevor es mal mit einem Datenprovider zu solchen Problemen kommt.
      Mit Verträgen und der Schadensersatzforderung von A an D halte ich für unrealistisch, da es sich meist um vertragsfreie Dienste handelt, die für einen Fixbetrag via Paypal nach Indien o.ä. ihre Leistung bereitstellen bzw. wie bei Prepaid Diensten anschließend 10000 Abfragen ihrer API zulassen und sich ansonsten um nichts kümmern. Erst recht nicht um Verträge a la DE oder EU.

      Cheers