tami: Video Download aus Mediathek (NDR)

hi,

weder mit dem Tool "MediathekView" noch mit einem FlashDownload Addon für Firefox noch mit einem "viedoCacheView" kann ich dieses Video http://www.n-joy.de/entertainment/comedy/comedy_contest/comedycontest1353.html auf meinem PC abspeichern. Über den Mitschnittservice kann ich es erhalten, auf DVD, per Post, kostenpflichtig (wobei das ja lediglich die Handlingkosten sind, die ich dadurch verursache, das ist ja kein "Gewinn" wie beim Kauf einer DVD). Über tvonlinerecorder kriege ich das auch nicht mehr, weil ich kein Premiummitglied bin und mein Account deaktiviert war, so dass ich auf alte Sendungen nicht zugreifen kann.

Hat jemand einen Tipp. Ich brauch es beruflich, für Archivierungszwecke, nix Illegales.

mfg

tami

  1. Hi,

    Ich brauch es beruflich, für Archivierungszwecke, nix Illegales.

    Dann nutze eine der Möglichkeiten, die dir *legal* vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden.
    Die anfallenden Kosten kannst du ja dem Kunden in Rechnung stellen.

    MfG ChrisB

    --
    RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?
    1. hi,

      Ich brauch es beruflich, für Archivierungszwecke, nix Illegales.

      Dann nutze eine der Möglichkeiten, die dir *legal* vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden.
      Die anfallenden Kosten kannst du ja dem Kunden in Rechnung stellen.

      Naja, wir wissen ja schon, dass sich das auf meine Bildschirm abspielt und dass mein Cache das grundsätzlich in den Fingern hatte und auch, dass es vermutlich mit einem screen-mitschneideprogramm auch möglich wäre. Alles legal. Dass der Anbieter das nicht zur Verfügung stellt, das ist doch bekannt, heißt doch nicht, dass es illegal ist. Eine private Kopie ist immer legal. Hätte es ja auch mit meinem VHS-Rekorder aufnehmen können und dann mit irgendwelchen Konvertertools nach mp4 konvertieren können.

      Illegal ist doch nur die Veröffentlichung.

      mfg

      tami

      1. Hi,

        Eine private Kopie ist immer legal.

        Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

        MfG ChrisB

        --
        RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?
        1. hi,

          Hi,

          Eine private Kopie ist immer legal.

          Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

          Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

          mfg

          tami

          1. hi,

            hi,

            Hi,

            Eine private Kopie ist immer legal.

            Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

            Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

            Abgesehen davon ist es mit MediathekView eigentlich problemlos möglich. Allein finde ich den ComedyContest dort nicht. Obwohl er mir einmal kurz angezeigt wurde. Aber nach einem Doppelklick war er fort ...;

            mfg

            tami

            1. hi,

              Eine private Kopie ist immer legal.

              Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

              Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

              Abgesehen davon ist es mit MediathekView eigentlich problemlos möglich. Allein finde ich den ComedyContest dort nicht. Obwohl er mir einmal kurz angezeigt wurde. Aber nach einem Doppelklick war er fort ...;

              Und nu isser wieder da und das Programm behauptet, es würde Downloaden. Zwar gibt es auch einen Datei im Benutzerverzeichnis, die hat aber 0 MB. Vielleicht lädt er den Krempel ja auch temporär irgendwo ab. Im Benutzerverzeichnis gibt es auch einen Ordner .mediathek3, da steht aber nur die History drin und eine XML-Datei mit all den ausgelesenen Mediathektiteln ...;

              Vielleicht hat ja doch jemand ein alternatives Tool. Ich habe mich übrigens eben entschlossen, das nicht beruflich zu verfolgen. Nun also ganz privat ...; Das Mediathek-Tool wird ja wohl auch legal sein, sonst wäre es ja wohl umgehend verboten worden und würde nicht von namhaften Anbietern zum Download angeboten werden https://www.google.de/search?q=mediathek+tool

              mfg

              tami

              1. Und nu isser wieder da und das Programm behauptet, es würde Downloaden. Zwar gibt es auch einen Datei im Benutzerverzeichnis, die hat aber 0 MB. Vielleicht lädt er den Krempel ja auch temporär irgendwo ab. Im Benutzerverzeichnis gibt es auch einen Ordner .mediathek3, da steht aber nur die History drin und eine XML-Datei mit all den ausgelesenen Mediathektiteln ...;

                Ganz normal. Viele solcher Tools legen die Zieldatei mit einer Größe von 0 Byte erst mal an, laden dann die Datei in den temporären Ordner (oft irgendwas mit ".part") um nach dem Download den Inhalt der temporären Datei in die eigentliche Zieldatei zu transferieren.

                Fred.

          2. Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

            Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

            "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
            http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

            Ein Musikredakteur der sie vielleicht irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt hat einen mittelbaren Erwerbszweck.

            1. hi,

              Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

              Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

              "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
              http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

              Ja, aber es geht ja noch weiter:

              "2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,"

              Der Download mit MediathekView3.0 hat übrigens geklappt.

              mfg

              tami

              1. hi,

                hi,

                Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

                Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

                "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
                http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

                Ja, aber es geht ja noch weiter:

                "2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,"

                Der Download mit MediathekView3.0 hat übrigens geklappt.

                Abgesehen davon wäre noch zu fragen, ob es sich bei dem Mitschneiden eines Streams (analog Aufnehmen einer Videosendung) im eigentlichen Sinne um eine Vervielfältigung handelt. Trotz des Gesetzestextes erschließt sich mir das nicht wirklich. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine Aufnahme einer Tv-Sendung in jedem Fall legal ist, egal warum ich das mache. Auch aus beruflichen Zwecken. Wo dann der unterschied zum Mitschnitt eines abrufbaren Streams ist, weiß ich nicht. Am Ende bleibt ja dann doch wieder eine Videodatei, der man ja auch überhaupt nicht ansehen kann, wie sie erstellt wurde.

                mfg

                tami

                1. Abgesehen davon wäre noch zu fragen, ob es sich bei dem Mitschneiden eines Streams (analog Aufnehmen einer Videosendung) im eigentlichen Sinne um eine Vervielfältigung handelt.

                  In Österreich ja, dafür hat man extra die "Festplattenabgabe" eingeführt - wir brennen für unsere Privatkopie wie ein Luster.