Unternehmer ist, wer am Markt planmässig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgeld anbietet. Auf die Absicht einer Gewinnerzielung kommt es nicht an.
So siehts das BGB.
Unternehmer ist, wer am Markt planmässig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgeld anbietet. Auf die Absicht einer Gewinnerzielung kommt es nicht an.
So siehts das BGB.