alex: Hilfe zu den AGBs

Ich bin gerade dabei ein FORUM zu programieren bei welchen man ähnlich wie hier ohne REGISTRIEREN posten kann. Nun muss der Nutzer natürlich bei jeden Beitrag die erneut den AGBs zustimmen.

Nun zur Frage:
Sind die AGBs auch gültig wenn ich nur unter den BUTTON "Absenden" schreibe "Mit den klick auf 'Absenden' stimme ich den AGB zu."

Natürlich ist dann noch ein Link zu den AGBs.
Diese Methode würde nähmlich die Nutzer nicht jedes mal mit einem 'Hackerl' nerven.

lg alex

  1. Hi,

    ich kann dir in deiner eigentlichen Frage leider nicht helfen.

    Kennst du das RAS-Syndrom? :D

    ~dave

    1. Hi,

      ich kann dir in deiner eigentlichen Frage leider nicht helfen.

      Kennst du das RAS-Syndrom? :D

      ~dave

      wieß eh das AGB mehrzahl ist heißt ja Allgemeine Geschäfts Bedingugen aber AGBs klingt iwie troztdem besser :))

      1. wieß eh das AGB mehrzahl ist heißt ja Allgemeine Geschäfts Bedingugen aber AGBs klingt iwie troztdem besser :))

        Nein, es klingt peinlich :)

      2. wieß eh das AGB mehrzahl ist heißt ja Allgemeine Geschäfts Bedingugen aber AGBs klingt iwie troztdem besser :))

        Wenn schon Mehrzahl, muss es AGBen heissen.

        1. [latex]Mae  govannen![/latex]

          wieß eh das AGB mehrzahl ist heißt ja Allgemeine Geschäfts Bedingugen aber AGBs klingt iwie troztdem besser :))

          Wenn schon Mehrzahl, muss es AGBen heissen.

          Nein, AGBsens ;)

          Stur lächeln und winken, Männer!
          Kai

          --
          „Die Borg würden nicht mal Spaß verstehen, wenn sie einen Vergnügungspark assimiliert hätten!” (B'Elanna Torres)
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  2. @@alex:

    nuqneH

    Bin kein RA …

    erneut den AGBs zustimmen.

    … aber selbst im Wiederholungsfalle hieße es „den AGB“.

    AGB ist bereits Mehrzahl, da gehört kein s mehr ran.

    Qapla'

    --
    „Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann.“ (Antoine de Saint-Exupéry)
  3. [latex]Mae  govannen![/latex]

    Nun zur Frage:
    Sind die AGBs

    Allgemeine Geschäfts-Bedingungens

    auch gültig wenn ich nur unter den BUTTON "Absenden" schreibe "Mit den klick auf 'Absenden' stimme ich den AGB zu."

    Ich könnte mir zumindest vorstellen, daß irgendein Abmahn-Rechtsverdreher das für nicht ausreichend hält und einfach mal klagt. Egal wie das ausgeht - man hat erst einmal Ärger.

    Natürlich ist dann noch ein Link zu den AGBs.
    Diese Methode würde nähmlich die Nutzer nicht jedes mal mit einem 'Hackerl' nerven.

    Du kannst auch mit einem Cookie arbeiten und nach der ersten Bestätigung einen Wert speichern und den bei weiteren Posts entsprechend nutzen, dann wird der Nutzer auch nicht mehr genervt - zumindest solange er immer den selben Browser nutzt

    Stur lächeln und winken, Männer!
    Kai

    --
    „Die Borg würden nicht mal Spaß verstehen, wenn sie einen Vergnügungspark assimiliert hätten!” (B'Elanna Torres)
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    1. Du kannst auch mit einem Cookie arbeiten und nach der ersten Bestätigung einen Wert speichern und den bei weiteren Posts entsprechend nutzen, dann wird der Nutzer auch nicht mehr genervt - zumindest solange er immer den selben Browser nutzt

      Stur lächeln und winken, Männer!
      Kai

      Danke!
      werde mir das mit den Cookies überlegen

      lg alex

  4. Tach!

    Ich bin gerade dabei ein FORUM zu programieren bei welchen man ähnlich wie hier ohne REGISTRIEREN posten kann. Nun muss der Nutzer natürlich bei jeden Beitrag die erneut den AGBs zustimmen.

    Warum muss er das denn? Was steht denn in den AGB drin, was noch dazu nicht überraschend ist (weil es sonst nicht unbedingt gütig wäre)?

    Sind die AGBs auch gültig wenn ich nur unter den BUTTON "Absenden" schreibe "Mit den klick auf 'Absenden' stimme ich den AGB zu."

    Spitzfindig gesagt: Das kommt auf deren Inhalt an, egal wie oft du sie dir bestätigen lässt.

    Auch ich kann dir keine rechtsverbindliche Antwort geben. Ich weiß nicht, ob so eine einschließende Klausel eine Wirkung aufbauen kann oder ob ein ausdrückliches Bestätigen notwendig ist. Meiner Meinung nach kommt es auch drauf an, wie du diesen Text und das gesamte Absenden-Umfeld gestaltest. Wenn er leicht zu übersehen ist, dürfte er nicht verbindlich sein.

    dedlfix.

    1. Warum muss er das denn? Was steht denn in den AGB drin, was noch dazu nicht überraschend ist (weil es sonst nicht unbedingt gütig wäre)?

      Naja auch hier muss man die "Charta" jedes mal neu bestätigen da mann auch ohne regestrierung einen Beitrag veröffenlichen kann, und damit nicht sichergestellt ist ob man die AGB schon mal bestättigt hat.

      Spitzfindig gesagt: Das kommt auf deren Inhalt an, egal wie oft du sie dir bestätigen lässt.

      Auch ich kann dir keine rechtsverbindliche Antwort geben. Ich weiß nicht, ob so eine einschließende Klausel eine Wirkung aufbauen kann oder ob ein ausdrückliches Bestätigen notwendig ist. Meiner Meinung nach kommt es auch drauf an, wie du diesen Text und das gesamte Absenden-Umfeld gestaltest. Wenn er leicht zu übersehen ist, dürfte er nicht verbindlich sein.

      Danke für deine Meinung! Ich werde warscheinlich den Text gleich unter den Button "Absenden" gut sichtbar in Fettschrift darstellen.

      lg alex

      1. Tach!

        Warum muss er das denn? Was steht denn in den AGB drin, was noch dazu nicht überraschend ist (weil es sonst nicht unbedingt gütig wäre)?
        Naja auch hier muss man die "Charta" jedes mal neu bestätigen da mann auch ohne regestrierung einen Beitrag veröffenlichen kann, und damit nicht sichergestellt ist ob man die AGB schon mal bestättigt hat.

        Ich war zwar nicht dabei, als das Kreuzchenfeld der Charta eingeführt wurde, aber ich denke, das hat weniger einen rechtlichen Hintergrund, sondern soll mehr ein Verhaltenshinweis an den Poster sein.

        dedlfix.

  5. ich frag mich da immer: wie rechtsverbindlich ist sowas WIRKLICH?
    Die allermeisten Bestätigungen dieser Art erfolgen wahrscheinlich ohne wenigstens den Text der Checkbox komplett zu lesen, weil es so üblich ist dass man vor irgendwelchem Absenden irgendas bestätigen muss.

    Ich lese zwar auch nicht alles, aber immerhin aus Interesse dann doch so manches. Grad wenns ums einkaufen oder so geht, möchte ich schon wissen was ich da bestätige. Die Charta hier hab ich auch gelesen, allerdings halt einmal und ich wüsste nicht ob die sich in den letzten Monaten geändert hat.

    Wer garantiert im Streitfall dass zum Zeitpunkt des Anklickens der umstrittene Text da stand?
    Kann man sich überhaupt auf diese Weise absichern? Einfach ein Häkchen wo rein setzen und schon hat sich der Benutzer an was auch immer gebunden, meistens ein unglaublich langer und unverständlicher Text den bewusst niemand lesen will? Ich hätte da als Anbieter meine Zweifel, wenns um das Kleingedruckte geht.

    Wär interessant dazu ein paar Meinungen zu hören.

    1. Om nah hoo pez nyeetz, Encoder!

      Ich habe erst gestern mit einem RA über AGB gesprochen. Kernaussage: Solange man nichts verkauft, was teurer als 10 - 15 Euro ist und dafür Rechnungen ausstellt, braucht man keine AGB.

      Alles andere, was man gern reinschreibt (Datenschutz, "Hausrecht" in meiner Seite, externe Links, Bestimmungen nach TMG) gehört ins Impressum. Die Dinger heißen nicht umsonst allgemeine GESCHÄFTSbedingungen.

      Matthias

      --
      1/z ist kein Blatt Papier.

      1. Alles andere, was man gern reinschreibt (Datenschutz, "Hausrecht" in meiner > Seite, externe Links, Bestimmungen nach TMG) gehört ins Impressum. Die >Dinger heißen nicht umsonst allgemeine GESCHÄFTSbedingungen.

        Wenn jemand, jemanden anderen  ordentlich beschimpft und du keine AGB hast welche das verbieten wäre ich zumindest rein theretisch dran oder??

        1. Moin!

          Alles andere, was man gern reinschreibt (Datenschutz, "Hausrecht" in meiner > Seite, externe Links, Bestimmungen nach TMG) gehört ins Impressum. Die >Dinger heißen nicht umsonst allgemeine GESCHÄFTSbedingungen.

          Wenn jemand, jemanden anderen  ordentlich beschimpft und du keine AGB hast welche das verbieten wäre ich zumindest rein theretisch dran oder??

          Falsch.

          Das Verbot von Beschimpfungen ergibt sich aus der aktuellen Rechtslage laut Gesetz und Rechtsprechung. Dafür kann auch jeweils nur der Schimpfende belangt werden.

          Als Betreiber einer Plattform, die erlaubt, Beschimpfungen loszuwerden und einer Öffentlichkeit zu präsentieren, bist du nur mittelbar dran. Nämlich dann, wenn dir entsprechende Inhalte bekannt waren, und du sie gebilligt hast und zu eigen gemacht hast. Wenn nicht, wirst du der Haftung ausweichen können, indem du die fraglichen Inhalte entfernst.

          In dieser Beziehung kannst du mit AGB allerdings absolut nichts ausrichten. Deine Haftung entsteht wegen der Rechtslage. Davon kannst du dich nicht freimachen. Ansonsten könnte sich ja jeder Ladendieb herausreden, dass der Ladenbesitzer die AGB des Diebs zur Kenntnis nehmen müsste, dass er für seinen Konsum grundsätzlich keine geldliche Gegenleistung zahle.

          - Sven Rautenberg

        2. Om nah hoo pez nyeetz, alex!

          Alles andere, was man gern reinschreibt (Datenschutz, "Hausrecht" in meiner > Seite, externe Links, Bestimmungen nach TMG) gehört ins Impressum. Die >Dinger heißen nicht umsonst allgemeine GESCHÄFTSbedingungen.

          Wenn jemand, jemanden anderen  ordentlich beschimpft und du keine AGB hast welche das verbieten wäre ich zumindest rein theretisch dran oder??

          Man wird dich böse angucken, wenn du dein Hausrecht nicht wahrnimmst und beleidigende persönliche Angriffe löschst. Man wird dich belangen, wenn du solche Praktiken förderst.

          Matthias

          --
          1/z ist kein Blatt Papier.

      2. Wie sieht es mit den vielen Regelungen aus Foren und Communities aus, zum Beispiel dass man wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person machen muss oder sonstige irrsinnige Verbote oder Gebote, die man damit durchsetzen will?

        Ich hab mal die AGB einer neuen Community gesehen. Da stand wirklich drin wer nicht seinen richtigen Namen angibt wird rechtlich belangt und wer spammt auch usw. Da wurden sogar Geldbeträge genannt auf die man einen verklagen wollte. Ich konnte da nur den Kopf schütteln und dem Betreiber schreiben dass er sich nicht wundern muss wenn seine Community nicht über die Testuser hinausgeht. So wars dann leider auch.

        Dass eine Community einen löscht wenn sie einen nicht haben will, ok. Ist ihr Ding. Aber gleich so?
        Mich wundert schon dass manche Communities erwähnen, sie prüfen private Nachrichten und werden aktiv wenn man andere beleidigt und andere schreiben dann wieder, selbst bei Beschwerden dürfen sie die nicht lesen und man soll den ganzen Müll einfach ignorieren.

        Das scheint ein weites Feld zu sein, in dem sich keiner auskennt.

        Könnte z.B. irgendwo eine wirksame(!) Regelung stehen, nach der ich mich nicht Encoder nennen darf, sondern mich mit meinen Realnamen anmelden muss, mein richtiges Alter angeben muss und so weiter? Das macht heutzutage doch kein Mensch mehr. Wenn ich da immer höre, Mädel hat die Treue ihres Freundes mit ihrem Zweitaccount bei Facebook überprüft und so...

  6. selfhtml hat AGBs die ich bei jedem Post akzeptieren muss?
    Oh ja, da sind sie ja. Und die checkbox klick ich tatsächlich jedesmal an? Wahnsinn was man alles machen kann ohne zu merken was man macht :D.

    Na hoffentlich stimme ich an der Stelle nicht irgendwann mal aus versehen zu eine Eigentumswohnung zu kaufen.

    Gruß
    baldiger Eigentumswohnungsbesitzer und "Raus aus den Schulden" Teilnehmer
    T-Rex

    1. Om nah hoo pez nyeetz, T-Rex!

      Na hoffentlich stimme ich an der Stelle nicht irgendwann mal aus versehen zu eine Eigentumswohnung zu kaufen.

      noch ein Grund sich anzumelden. "Ihren Hilferuf hab ich bis nach Berlin gehört." *g*

      Matthias

      --
      1/z ist kein Blatt Papier.