Eine Webseite, auf der Leute Spiele spielen wie Go, Schach, Mühle etc. - also Spiele ohne Glücksfaktor, die nur auf Können basieren - Einsatz pro Spiel ein Euro, pro Euro gehen ca. 3 cent an den Seitenbetreiber - ist so etwas erlaubt?
Diese drei Spiele sind meines Erachtens keine Glücksspiele, da dort nicht einmal ansatzweise etwas zufällig passiert (bei Mensch, ärgere dich nicht wird ja wenigstens gewürfelt), Schach zählt in gewissen Kreisen gar als Sport. Aber vermutlich ist das trotzdem irgendwo eine Grauzone.
Schachvereine sind expressis Verbis als gemeinnützig anerkennbar! Da ist keine Grauzone vorhanden.
Ich bezog mich auf das angefragte Vorhaben, welches zweifelsohne nicht die Einrichtung eines gemeinnützigen Vereines ist. Wieso machst du den Gegenstand eines Nebensatzes, der die vorangegangene Aussage erweitert, zur Hauptsache?
Geht das Leseverständnis jetzt zum Jahresende irgendwie zu Neige oder nuschel' ich einfach nur beim Schreiben …