Moin!
Klar, aber eben nur für den ganz kleinen Teil der Allgemeinheit, der direkten Kontakt mit diesem Verein hat. Unter "gemeinnützig" würde ich aber verstehen,
Der Gesetzgeber versteht das hier unter "gemeinnützig"na also, das deckt sich ja weitgehend mit meiner Vorstellung. Es bedeutet zumindest, dass Gemeinnützigkeit nicht gegeben sein kann, wenn nur die Vereinsmitglieder (oder meinetwegen auch deren Angehörige) von den Aktivitäten des Vereins profitieren. Das schließt also die meisten Sportvereine, Schachclubs, Modellbauclubs oder Philatelistenvereine aus.
Sportvereine sind explizit gemeinnützig, inkl. Schach - siehe Punkt 21.
- Sven Rautenberg