Mr. Future: Was bringt die Zukunft?

Hallo Freunde

Aus gegebenem, traurigem Anlass schreibe ich euch heute ein paar Zeilen:

Unser Geschäftsführer ist unerwartet aus dem Leben getreten...
Mal den menschlichen Aspekt beiseite gelegt, habe ich ein paar Fragen, rechtlicher Natur.

Der Chef führte unsere Firma als Einzelunternehmen. Es gibt kein Testament, keine Nachlassregelung. Kein gar nichts...

Dies führt zu einer ganzen Reihe ungeklärter Fragen. Die wichtigsten für mich sind folgende:

Ist mein Arbeitsvertrag noch gültig, auf dem nur er Unterschrieben hat?
Existiert die Firma in der ich Arbeite überhaupt noch im rechtlichem Sinne?
Muss ich dem Arbeitsamt Meldung machen, obwohl unsere Buchhalterin die Kontovollmacht hat und gerade die Löhne ausbezahlt hat?
Wie sieht es aus, wenn ich mich neu orientieren will. Habe ich mich an den im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfristen zu halten?

Das sind nur einige Fragen von hunderten, die in meinem Kopf umher schwirren.
Kürzlich war Beerdigung - Was die Sache auch nicht einfacher machte...

Danke für jede Antwort

Mr.Future

  1. Lieber Mr. Future,

    für eine Rechtsberatung musst Du zu einem Anwalt gehen.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    --
    ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:| n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
    1. Hallo Felix Riesterer

      Lieber Mr. Future,

      für eine Rechtsberatung musst Du zu einem Anwalt gehen.

      Liebe Grüße,

      Auf diesen Satz hab ich gewartet ;-)

      Selbstverständlich ist dies keine Rechtsberatung, sondern nur ein vorsichtiges, laienhaftes, ohne Gewähr gesichertes Anfragen über mögliche Möglichkeiten.

      Ich weiss, dass man das schreiben muss - Forumsgesetz!

      Das Hauptthema lautet ja auch "Was bringt die Zukunft" und trifft somit eher den Bereich der "Wahrsagerei" bzw. "Zukunftsprognosen" - also unverbindlich.

      Danke trotzdem an Alle

      Mr. Future

  2. Hallo,

    Unser Geschäftsführer ist unerwartet aus dem Leben getreten...

    ohne ihn zu kennen: Für die Menschen, die ihn persönlich kannten, ist das selbstverständlich tragisch. Natürlich auch für die, die geschäftlich mit ihm zu tun hatten oder gar von ihm abhängig waren.

    Der Chef führte unsere Firma als Einzelunternehmen. Es gibt kein Testament, keine Nachlassregelung. Kein gar nichts...

    Dann gibt es gesetzliche Regelungen für den Nachlass und die Rechtsnachfolge seiner Verpflichtungen.

    Ist mein Arbeitsvertrag noch gültig, auf dem nur er Unterschrieben hat?
    Existiert die Firma in der ich Arbeite überhaupt noch im rechtlichem Sinne?

    Ich bin kein Jurist, ich weiß es nicht.
    Aber nach meinem Rechtsverständnis: Entweder gibt es Erben, auch ohne Testament, z.B. Angehörige. Die übernehmen AFAIK auch die vertraglichen Verpflichtungen. Könnte natürlich sein, dass die damit nichts am ut haben und den Nachlassverwalter mit dem Verkauf des Unternehmens beauftragen. Dann steht es in den Sternen, was euch blüht.

    Muss ich dem Arbeitsamt Meldung machen, obwohl unsere Buchhalterin die Kontovollmacht hat und gerade die Löhne ausbezahlt hat?

    Meiner Laienmeinung nach: Nein.

    Wie sieht es aus, wenn ich mich neu orientieren will. Habe ich mich an den im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfristen zu halten?

    Meiner Laienmeinung nach: Ja.

    So long,
     Martin

    --
    Success should be measured not so much by the position that one has reached in life,
    but by the obstacles one has overcome while trying to succeed.
    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
  3. Moin!

    Unser Geschäftsführer ist unerwartet aus dem Leben getreten...

    Wenn's der Geschäftsführer war, dann kann es kein Einzelunternehmen sein, denn dann wäre er nicht Geschäftsführer, sondern Inhaber gewesen.

    Mal den menschlichen Aspekt beiseite gelegt, habe ich ein paar Fragen, rechtlicher Natur.

    Der Chef führte unsere Firma als Einzelunternehmen. Es gibt kein Testament, keine Nachlassregelung. Kein gar nichts...

    Also gesetzliche Erbfolge. Angehörige ersten, zweiten, weiteren Grades sind vorhanden? Irgendwer erbt. Im Zweifel der Staat, sofern die Erbschaft ausgeschlagen wird.

    Dies führt zu einer ganzen Reihe ungeklärter Fragen. Die wichtigsten für mich sind folgende:

    Ist mein Arbeitsvertrag noch gültig, auf dem nur er Unterschrieben hat?

    Gute Frage. Sofern die Firma nicht in irgendeiner Art Rechtspersönlichkeit erlangt hat, könnte das tatsächlich interessant zu diskutieren sein, denn die natürliche Person ist zweifelsohne jetzt nicht mehr geschäftsfähig. Die juristische Person wäre es aber noch.

    Existiert die Firma in der ich Arbeite überhaupt noch im rechtlichem Sinne?

    Wenn eine Firma existierte, dann ja.

    Muss ich dem Arbeitsamt Meldung machen, obwohl unsere Buchhalterin die Kontovollmacht hat und gerade die Löhne ausbezahlt hat?

    Im akuten Moment siehts doch so aus, als würde das Unternehmen zunächst einmal weiter existieren. Allerdings ist die Nachfolge des Inhabers ungeklärt. Es gibt im Prinzip nur zwei Möglichkeiten: Entweder findet sich jemand, der weitermachen will und das Unternehmen übernimmt. Dann wird derjenige sich mit den Erben auseinandersetzen müssen, sofern es nicht die Erben selbst sind.

    Alternativ wird das Unternehmen liquidiert und beendet. In beiden Fällen wirst du davon erfahren, sobald es soweit ist.

    Wie sieht es aus, wenn ich mich neu orientieren will. Habe ich mich an den im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfristen zu halten?

    Davon würde ich ausgehen. Insbesondere wenn es weitergehen soll, wäre diese Perspektive ja stark abhängig vom Fortbestand der derzeitigen Arbeitsverträge, denn nur die aktuellen Mitarbeiter kennen die Aufgaben. Wenn nennenswert viele kündigen, lohnt sich das Weitermachen eventuell nicht.

    Andererseits ist Solidarität angesichts einer erst einmal ungewissen Zukunft auch nicht die beste Wahl, denn die Entscheidung triffst du ja nicht allein, sondern bist von Dritten abhängig.

    - Sven Rautenberg

    1. Hallo,

      Unser Geschäftsführer ist unerwartet aus dem Leben getreten...
      Wenn's der Geschäftsführer war, dann kann es kein Einzelunternehmen sein, denn dann wäre er nicht Geschäftsführer, sondern Inhaber gewesen.

      das ist jetzt aber Erbsenzählerei - bei einem Einzelunternehmen ist der Inhaber automatisch ja gleichzeitig auch Geschäftsführer, Buchhalter, und wasweißichnoch.

      Übrigens habe ich in einem Artikel der IHK mal gelesen, man solle als Einzelunternehmer auch tunlichst den Ausdruck "Inhaber" vermeiden, denn das würde implizit unterstellen, dass es sich um ein größeres Unternehmen mit Angestellten handle.

      Ciao,
       Martin

      --
      Lache, und die Welt wird mit dir lachen.
      Schnarche, und du schläfst allein.
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      1. Hi!

        Unser Geschäftsführer ist unerwartet aus dem Leben getreten...
        Wenn's der Geschäftsführer war, dann kann es kein Einzelunternehmen sein, denn dann wäre er nicht Geschäftsführer, sondern Inhaber gewesen.

        das ist jetzt aber Erbsenzählerei - bei einem Einzelunternehmen ist der Inhaber automatisch ja gleichzeitig auch Geschäftsführer, Buchhalter, und wasweißichnoch.

        [X] sehe ich auch so

        off:PP

        --
        "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
    2. Hallo Sven Rautenberg

      Wenn's der Geschäftsführer war, dann kann es kein Einzelunternehmen sein, denn dann wäre er nicht Geschäftsführer, sondern Inhaber gewesen.

      Es ist definitiv ein Einzelunternehmen (e. K.)

      Also gesetzliche Erbfolge. Angehörige ersten, zweiten, weiteren Grades sind vorhanden? Irgendwer erbt. Im Zweifel der Staat, sofern die Erbschaft ausgeschlagen wird.

      Es gibt eine Erbengemeinschaft.

      Ist mein Arbeitsvertrag noch gültig, auf dem nur er Unterschrieben hat?

      Gute Frage. Sofern die Firma nicht in irgendeiner Art Rechtspersönlichkeit erlangt hat, könnte das tatsächlich interessant zu diskutieren sein, denn die natürliche Person ist zweifelsohne jetzt nicht mehr geschäftsfähig. Die juristische Person wäre es aber noch.

      Ob eine e. K. Einzelunternehmen eine Rechtspersönlichkeit darstellt kann ich nicht beantworten.

      Existiert die Firma in der ich Arbeite überhaupt noch im rechtlichem Sinne?

      Laut diesem Link hier geht die Firma in die Erbengemeinschaft über. Mit all den Problemen die dort beschrieben sind.

      Und hier steht, dass die Firma "Einzelunternehmen" mit dem Tode des Unternehmers automatisch endet - außer ein oder die Erben wollen die Firma weiter führen.

      Alternativ wird das Unternehmen liquidiert und beendet. In beiden Fällen wirst du davon erfahren, sobald es soweit ist.

      Ist werde trotzdem dem Arbeitsamt eine Meldung machen. Es kann nämlich sein, dass mir sonst beim Exodus der Firma und die daraus folgende Arbeitslosigkeit der Vorwurf gemacht wird, dies sehenden Auges nicht frühzeitig gemeldet zu haben. Dann hätten die (Arbeitsamt) einen Grund, mein Arbeitslosengeld zu kürzen. Bei einer Vorabmeldung mache ich nichts falsch und man kann mir nicht versäumte Fristen vorwerfen.

      Wie sieht es aus, wenn ich mich neu orientieren will. Habe ich mich an den im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfristen zu halten?

      Davon würde ich ausgehen.[...]

      A) Wir hatten Verträge mit anderen Firmen. Aus gesicherter Quelle weiss ich, dass diese Verträge nichtig sind.

      B) Warum sollte dies auch nicht für einen Arbeitsvertrag gelten, der mit dem Einzelunternehmer geschlossen wurde, der aber nicht mehr lebt? Wenn "A" zutrifft, sollte doch auch "B" gelten?

      Andererseits ist Solidarität angesichts einer erst einmal ungewissen Zukunft auch nicht die beste Wahl, denn die Entscheidung triffst du ja nicht allein, sondern bist von Dritten abhängig.

      Meine Rede. Da es bereits im Vorfeld mit "einigen" Personen Spannungen gab, und nun gerade diese Personen eventuell die Führungsrolle übernehmen sollen, wäre mir eine "Neuorientierung" nicht unangenehm. Die Person, die mich gehalten hat ist tot - was soll ich dann noch dort?

      Seven - Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Der Äther, in dem wir leben, ist eben im stehten Wandel ...

      Gruss Mr. Future

      PS:Laut einem Notartext im Internet könnte es auch passieren, dass sich die Erben nicht einig sind. Das würde bedeuten, dass das Firmenkonto solange gesperrt werden könnte, bis klar ist, wer was/wieviel bekommt. Eine Sperrung des Firmenkontos würde einem KO gleichkommen... keine Löhne, keine Ware, keine Umsätze... Dies wäre freilich der "Worst-Case".

      1. Moin!

        Wie sieht es aus, wenn ich mich neu orientieren will. Habe ich mich an den im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfristen zu halten?

        Davon würde ich ausgehen.[...]

        A) Wir hatten Verträge mit anderen Firmen. Aus gesicherter Quelle weiss ich, dass diese Verträge nichtig sind.

        Deine Quelle ist schlecht informiert, oder du hast den Begriff verwechselt. "Nichtigkeit" bedeutet von Anfang an unwirksam. Das dürfte auf keinen Vertrag zutreffen, den der Verstorbene zu Lebzeiten geschlossen hat.

        Inwieweit diese Verträge durch den Tod enden, dürfte man jeweils im einzelnen Vertragsfall nachlesen.

        B) Warum sollte dies auch nicht für einen Arbeitsvertrag gelten, der mit dem Einzelunternehmer geschlossen wurde, der aber nicht mehr lebt? Wenn "A" zutrifft, sollte doch auch "B" gelten?

        Da A so, wie du geschrieben hast, nicht zutrifft, trifft auch B nicht zu. Dein Arbeitsvertrag ist definitiv nicht nichtig.

        Allenfalls wurde er, weil ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, wirksam beendet. Solch ein Ereignis ist allerdings in der Regel nur a) das Erreichen des Rentenalters oder b) der Tod des Arbeitnehmers.

        Zum Selbst nachlesen sei das BGB §611 ff. empfohlen, nebst den Regelungen deines Arbeitsvertrages natürlich.

        Relevant dort finde ich: BGB 613a Betriebsübergang. Um einen solchen handelt es sich zweifelsohne, denn die Erbengemeinschaft hat den Betrieb jetzt rechtlich übernommen. Interessant dort vielleicht auch der letzte Absatz: "Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden."

        Heißt also: Wenn es tatsächlich zu einem Betriebsübergang gekommen ist, braucht es eine Unterrichtung, und danach läuft die Uhr. Ob die Kenntnis vom Tod als Unterrichtung ausreicht und die Frist schon läuft, erfährst du idealerweise von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

        Ansonsten: § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses - Das Dienstverhältnis endet durch Kündigung, wenn es nicht befristet war. Insbesondere endet es nicht automatisch durch Tod des Arbeitgebers, sondern - bedingt durch die Natur des Dienstvertrags, der im Zweifel Leistung durch die eigene Person erfordert - nur durch den eigenen Tod. Ich habe schon Arbeitsverträge gesehen, wo das sogar explizit erwähnt war.

        PS:Laut einem Notartext im Internet könnte es auch passieren, dass sich die Erben nicht einig sind. Das würde bedeuten, dass das Firmenkonto solange gesperrt werden könnte, bis klar ist, wer was/wieviel bekommt. Eine Sperrung des Firmenkontos würde einem KO gleichkommen... keine Löhne, keine Ware, keine Umsätze... Dies wäre freilich der "Worst-Case".

        Solange die Buchhalterin Prokura und/oder Kontovollmacht hat, dürfte sie im Interesse der Firma handeln, wenn sie die den Zahlungsverkehr wie vertraglich vereinbart am Laufen hält.

        - Sven Rautenberg

        1. Moin!

          Relevant dort finde ich: BGB 613a Betriebsübergang. Um einen solchen handelt es sich zweifelsohne, denn die Erbengemeinschaft hat den Betrieb jetzt rechtlich übernommen. Interessant dort vielleicht auch der letzte Absatz: "Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden."

          Ok, alle Ausführungen zum Betriebsübergang sind falsch. Der Betriebsübergang hat u.a. als Voraussetzung, dass ein Rechtsgeschäft zugrunde liegt (siehe http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsuebergang/betriebsuebergang/voraussetzung-des-betriebsuebergangs.php). Das ist beim Erben des Betriebs aber nicht der Fall, hier geht der Betrieb nicht aufgrund eines Rechtsgeschäfts, sondern kraft Gesetzes über.

          Die Erben treten also vollständig in die Pflichten des Verstorbenen ein, insbesondere in die Arbeitsverträge - welche folglich unverändert Bestand haben. Erst wenn die Erben das Unternehmen verkaufen, wäre es ein Betriebsübergang.

          Das Recht des Arbeitnehmers zum Widerspruch bedeutet dann allerdings keine direkte Kündigung, sondern nur den Verbleib des Arbeitsverhältnisses beim ursprünglichen Arbeitgeber. Dieser wird dann allerdings vermutlich betriebsbedingt kündigen, da ja keine Geschäftstätigkeit mehr ausgeführt wird.

          - Sven Rautenberg