Moin,
Die Telekom kann dir genau so kündigen wie umgekehrt. Wenn Vertrags-Konditionen angepasst werden sollen, dann wird idR eine „Änderungskündigung“ geschickt. Die sagt letztlich aus: wir kündigen dir, hier ist aber ein neuer Vertrag, den kannst du unterschreiben, dann bleibst du weiterhin Kunde bei uns.
Das ist falsch. "Ein Dauerschuldverhältnis, welches wirksam befristet worden ist, schließt das Recht zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich aus." (Quelle).
Eine Klage seitens der Telekom, eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Drosselungsvorhaben, dürfte scheitern, da "ein wichtiger Grund[, welcher für eine außerordentliche Kündigung vonnöten ist,] im Allgemeinen nur dann anzunehmen ist, wenn die Gründe auf die die Kündigung gestützt wird im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen" (selbe Quelle).
Grüße Marco
Ich spreche Spaghetticode - fließend.