Silvi: Fax per utms senden mit Dokumentbestätigung

Hallo,

Ich suche eine Alternative um per Fax zu beweisen das ich jede Seite mit Inhalt eine Behörde gefaxt habe.

Ich gehe mit Vodafone utms ins Internet und habe keinen Festnetzanschluss aber einen Analogen Drucker HP Officejet 6500 und weis nicht ob es damit geht.

Oder würdet Ihr für Gerichtliche Beweiskraft Dokumente von einem Fax Online Anbieter mit Dokumentbestätigung empfehlen als Dokumente vom eigenen Drucker? Email habe ich mal gehört sei nicht so beweiskräftig wie Fax. Vielleicht wisst Ihr einen Rat.

MFG
Jouner

  1. Hi,

    Ich suche eine Alternative um per Fax zu beweisen das ich jede Seite mit Inhalt eine Behörde gefaxt habe.

    Faxe und auch Faxunterschriften sind rechtskräftig. Irgendein Beschluss aus Ende der 90er.

    Selbst bei einem Einschreiben, wird der Inhalt nicht geprüft.
    Normalerweise müsste der Verbindungsnachweis auf der Telefonrechnung als Nachweis genügen.
    Ansonsten kennste bestimmt auch den bekannten Satz:
    'Bitte bestätigen Sie den Erhalt des Schreibens per Fax oder E-Mail'

    ralphi

    1. Hi ralphi,

      Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!,

      Alternativen zu Einschreiben, bitte bestätigen, Verbindungsnachweise beweist
      die Kontaktierung.

      Ich benötige Beweise der Inhalte vor Gericht für eine zum Beispiel Willenserklärung bzw.
      Ja ich will oder nein ich will nicht gefaxt zu haben, Bin mit Betrag x zufrieden wie kommen Sie auf XY?

      MFG
      Silvi

      1. Moin!

        Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!,

        Alternativen zu Einschreiben, bitte bestätigen, Verbindungsnachweise beweist
        die Kontaktierung.

        Ich benötige Beweise der Inhalte vor Gericht für eine zum Beispiel Willenserklärung bzw.
        Ja ich will oder nein ich will nicht gefaxt zu haben, Bin mit Betrag x zufrieden wie kommen Sie auf XY?

        Nicht faxen. Ausdrucken, per Briefpost zuschicken. Kostet etwas mehr, ist langsamer, aber so schnell wie ein Fax muss es bei Willenserklärungen nie sein, Briefpost funktioniert im geschäftlichen Betrieb bestens.

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo,

          Ich benötige Beweise der Inhalte vor Gericht für eine zum Beispiel Willenserklärung bzw.
          Ja ich will oder nein ich will nicht gefaxt zu haben, Bin mit Betrag x zufrieden wie kommen Sie auf XY?
          Nicht faxen. Ausdrucken, per Briefpost zuschicken. Kostet etwas mehr, ist langsamer, aber so schnell wie ein Fax muss es bei Willenserklärungen nie sein, Briefpost funktioniert im geschäftlichen Betrieb bestens.

          das setzt aber voraus, dass der Brief überhaupt beim Empfänger ankommt. Und damit tut sich die Post zunehmend schwer.

          Allein im vergangenen Jahr (2012) sind vier Briefsendungen, von denen der Absender glaubhaft versichert hat, dass er sie verschickt hat, nie bei mir angekommen. Davon war eine von der Krankenkasse, eine von der Bank, eine vom Landratsamt und eine von der KFZ-Versicherung.
          Auf meine Beschwerde bei der Post gegen Ende des Jahres antwortete man mir nur, ja, der Anteil der auf dem Postweg verschollenen Briefsendungen habe in letzter Zeit tatsächlich stark zugenommen, man könne aber leider nichts dagegen tun.

          Und Anfang dieses Jahres kamen zwei Rechnugnen, die ich per Briefsendung verschickt habe, mit dem Postvermerk "Empfänger unbekannt" nach drei bis vier Wochen wieder bei mir an. Die jeweiligen Empfänger existieren immer noch, und die Adressen sind korrekt. Da hatte wohl bloß ein Postzusteller keine Lust oder so.

          Ich bin deshalb inzwischen dazu übergegangen, wichtige Dokumente primär per e-Mail zu verschicken, und nur wenn es aufgrund von Formvorschriften nötig oder wegen der Beweiskraft sinnvoll ist, dann *zusätzlich* per Post.

          Ciao,
           Martin

          --
          Vater Staat bringt uns noch alle unter Mutter Erde.
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