mail-Adresse vor Bots verstecken
Walter1
- programmiertechnik
Hallo,
auf der Suche nach einer guten Methode um die mail-Adresse vor Bots verstecken bin ich auf einen uralten Beitrag (10. 03. 2006, 18:19 Uhr von Ashura) gestoßen.
Leider ist der dortige link zum Impressum von wahsaga nicht mehr korrekt.
Kann mir jemand den aktuellen link nennen oder die dort verwendete Methode?
Dank
Walter
Tach!
Hallo,
auf der Suche nach einer guten Methode um die mail-Adresse vor Bots verstecken bin ich auf einen uralten Beitrag (10. 03. 2006, 18:19 Uhr von Ashura) gestoßen.
Leider ist der dortige link zum Impressum von wahsaga nicht mehr korrekt.
Kann mir jemand den aktuellen link nennen oder die dort verwendete Methode?
Ashura erläutert in dem Thread, wie "die E-Mail-Adresse wird erst nach dem Absenden des Formulares sichtbar" gehen könnte:
"Sonderlich komplex dürfte es nicht sein.
Das Script, was das Impressum ausgibt, prüft einfach, ob ein bestimmter Wert mit Hilfe von POST and das Script übermittelt wurde.
Ist das der Fall, wird die E-Mail-Adresse, andernfalls das Formular ausgegeben."
Das heißt, der Bot kann nicht einfach so die Adresse abschnorcheln, sondern müsste vorher erst ein Formular absenden. Nur Bots, die dafür nicht ausgelegt sind, kommen dann nicht an die Adresse. Ob das dann allerdings noch den gesetzlichen Anforderungen genügt (vorausgesetzt, du musst für die Seite eine Email-Adresse angeben), darf man zumindest bedenklich finden.
dedlfix.
Das heißt, der Bot kann nicht einfach so die Adresse abschnorcheln, sondern müsste vorher erst ein Formular absenden. Nur Bots, die dafür nicht ausgelegt sind, kommen dann nicht an die Adresse. Ob das dann allerdings noch den gesetzlichen Anforderungen genügt (vorausgesetzt, du musst für die Seite eine Email-Adresse angeben), darf man zumindest bedenklich finden.
Hi dedlfix.
Das könnte er wiederum dadurch kompensieren, indem er ein Image als Button einsetzt, in diesem Fall dann eben ein Img der Emailadresse.
Lukas
Om nah hoo pez nyeetz, Lukas!
Das könnte er wiederum dadurch kompensieren, indem er ein Image als Button einsetzt, in diesem Fall dann eben ein Img der Emailadresse.
auch das kommt im Zweifelsfall auf den Richter an. §5 TMG legt fest:
... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ...
Matthias
Moin!
Om nah hoo pez nyeetz, Lukas!
Das könnte er wiederum dadurch kompensieren, indem er ein Image als Button einsetzt, in diesem Fall dann eben ein Img der Emailadresse.
auch das kommt im Zweifelsfall auf den Richter an. §5 TMG legt fest:
... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ...
Bei aller Angst, die hinsichtlich der Impressumspflicht hier immer wieder verbreitet wird, ist doch eigentlich erstaunlich, wie wenig Gerichtsurteile zu diesem Thema bekannt geworden sind.
- Sven Rautenberg
Moin!
Das könnte er wiederum dadurch kompensieren, indem er ein Image als Button einsetzt, in diesem Fall dann eben ein Img der Emailadresse.
auch das kommt im Zweifelsfall auf den Richter an. §5 TMG legt fest:
... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ...
>
> Bei aller Angst, die hinsichtlich der Impressumspflicht hier immer wieder verbreitet wird, ist doch eigentlich erstaunlich, wie wenig Gerichtsurteile zu diesem Thema bekannt geworden sind.
Das liegt vermutlich daran, dass es "genügend" Urteile zur Einschätzung/ Beurteilung der allgemeinen Rechtssprechung zu diesem Thema gibt.
Wer sich trotzdem nicht daran hält, wird früher oder später abgemahnt.
Jüngste Beispiele sind u.a. die Impressumspflicht für (gewerbliche) "Fanpages" bei Facebook.
Gruß Gunther