Ich würde vertraglich festhalten, dass du nur für die technische Umsetzung verantwortlich bist, und die volle inhaltliche Verantwortung bei deinem Bekannten liegt – und das gleiche auch ins Impressum schreiben.
Auch Land der Richter und Bedenkenträger reichte es aus, wenn man schreibt "Technische Realisierung: Foobar Webdesign".
Im Übrigen ist der "Webdesigner" nicht zwingend auf den Seiten seiner Kunden zu nennen. Das Nennen des "Webdesigners" im Impressum ist nur Werbung für den "Webdesigner" selbst. Er wird nicht zum inhaltlich Verantwortlichen und kann (ja darf!) bei redaktionellen Fehlern nicht mal selbst juristische Beratung leisten. Inhaltlich verantwortlich ist stets der Auftraggeber oder Dienstherr (letzteres je nach Art des Vertrages). Der hat das zu prüfen. Eine Zusage einer juristischen Prüfung durch den "Webdesigner" wäre rechts- also sittenwidrig und also nichtig.
Den "Webdesigner" wird auch keiner verklagen, jedenfalls keiner, der alle Tassen im Schrank hat. Ok... ich kenne da Namen von Anwälten, in deren Schränken nur Scherben liegen, aber bei derart groben Fällen muss der Richter schon ganz schön blöd sein um eine solche Klage durchzuwinken.
Jetzt könnte ich (ich) natürlich mit allem Recht der Welt sagen, "Ich kenne Richter, in deren Schränken wallt nur der Feinstaub (zu dem die Tassen zermahlen wurden)." Aber ein gewisses Lebensrisko bleibt immer. Du kannst auch, obwohl Du nachweislich zu Hause warst, wegen eines Rotlichtverstoßes verurteilt werden, weil der Richter (einer, mit Matsch im Hirn) das nicht für erheblich hält.
Jörg Reinholz