Norbert: Newslettertool

Hallo,

für meinen Shop möchte ich einen Newsletterservice einrichten.

Was spricht für ein Newslettertool in PHP, das ich auf den Webserver lade?
Immerhin könnte ich den Shop dazu bringen, dass er Neuanmeldungen sofort in die DB des Newslettertools wegschreibt.

Oder ist es besser eine lokale Software zu installieren?

Blockiert so eine lokale Software nicht meinen PC und meine Internetverbindung, habe immerhin um die 10.000 Adressen in meiner Datenbank?

Mit welcher SW habt Ihr welche Erfahrungen?

Danke!

  1. Moin Norbert,

    das verschicken von Newslettern ist so eine Sache für sich. Aus persönlicher Erfahrung würde ich sagen, dass du das besser einem Dienst überlassen solltest, gerade und insbesondere, wenn man mehr als nur 100 Adressen in der Datenbank hat.

    Sende-technische Probleme: Das Verschicken von vielen Mails ist mit herkömmlichen Newsletter-Tools idR entweder grottenlangsam weil jede Mail einzeln verschickt wird oder es wird sich einiger Tricks bedient, wie das verschicken an mehrere Personen gleichzeitig via Liste in wahlweise To, Cc oder Bcc. Der erste Fall ist offensichtlich problematisch, der zweite Fall ist problematisch durch moderne Spam-Filter. Wenn ich nicht explizit im To oder Cc stehe, ist das bei mir z. B. direkt ein paar Minus-Punkte wert. Dazu kommt: wird der Cc- oder To-Header verwendet, ist die Privatsphäre deiner Kunden nicht geschützt, weil dann jeder sehen kann, wer die E-Mail sonst noch bekommt.

    Empfangs-Probleme: das massenhafte verschicken von Mails hat oft zur Folge, dass man auf einer Blacklist landet oder in den Spam-Filter rutscht. Ich hatte einen Kunden, bei dem bis zu 50% der Mails gar nicht ankamen, weil sie bereits im Vorfeld abgelehnt wurden. Wieviele stillschweigend im Spam-Filter gelandet sind will ich gar nicht wissen. Viele Newsletter-Dienste treffen Absprachen mit den großen Providern, damit das nicht vorkommt.

    tl;dr: benutze einen externen Dienst wie Mailchimp oder dergleichen. Verschick nicht selber.

    LG,
     CK

    --
    http://ck.kennt-wayne.de/

    1. Sende-technische Probleme: Das Verschicken von vielen Mails ist mit herkömmlichen Newsletter-Tools idR entweder grottenlangsam weil jede Mail einzeln verschickt wird ...

      Das könnte man doch entzerren, indem bei jedem Durchlauf "nur" 100 Mails verschickt werden. Die Adressen werden markiert und sind beim nächsten SELECT nicht mehr dabei.

      Wäre es ein Problem, wenn die Mailaktion zwei, drei Tage dauert?

      Linuchs

      1. hi,

        Wäre es ein Problem, wenn die Mailaktion zwei, drei Tage dauert?

        Ja. Wenn 3xtäglich ein Newsletter rausgeht .... ;)

        Ansonsten bin ich derselben Meinung wie CK. Es gibt Dienste und SOAP.

        Horst v. Hackenheim

      2. Moin Linuchs,

        Sende-technische Probleme: Das Verschicken von vielen Mails ist mit herkömmlichen Newsletter-Tools idR entweder grottenlangsam weil jede Mail einzeln verschickt wird ...

        Das könnte man doch entzerren, indem bei jedem Durchlauf "nur" 100 Mails verschickt werden.

        Inwiefern wird das dadurch entzerrt? Ich hatte doch die Alternative dargelegt: entweder, man verwendet den To-Header und muss dann jede Mail einzeln verschicken (Stichwort Privatsphäre). Cc fällt aus weil es keine Vorteile bietet: man muss wieder jede Mail einzeln verschicken wegen der Privatsphäre. Beide Header sind ja öffentlich und können also von jedem Empfänger eingesehen werden. Damit würde man effektiv fremde Mail-Adressen in der Welt verteilen.

        Oder man verwendet Bcc, in dem Fall hat man das Problem des Spam-Filters.

        LG,
         CK

      3. Mahlzeit,

        Wäre es ein Problem, wenn die Mailaktion zwei, drei Tage dauert?

        Wenn im Shop eine Sonderaktion läuft mit begrenzter Stückzahl, kann das ein Todesurteil für den Shop sein. Aber ich gehe davon aus, due betreibst keinen Shop, da du sonst so eine Frage nie stellen würdest.

        --
        42
    2. Moin Norbert,

      das verschicken von Newslettern ist so eine Sache für sich. Aus persönlicher Erfahrung würde ich sagen, dass du das besser einem Dienst überlassen solltest, gerade und insbesondere, wenn man mehr als nur 100 Adressen in der Datenbank hat.

      Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.
      Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

      1. Om nah hoo pez nyeetz, Norbert!

        das verschicken von Newslettern ist so eine Sache für sich. Aus persönlicher Erfahrung würde ich sagen, dass du das besser einem Dienst überlassen solltest, gerade und insbesondere, wenn man mehr als nur 100 Adressen in der Datenbank hat.

        Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.
        Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

        Das Verschicken von nicht angeforderten Newslettern ist ebenso eine Sache für sich. Personen, die sich explizit für den Newsletter eingetragen haben, könntest du bitten, einen AGB-Paragraphen zum Newsletter-Versand zu bestätigen.

        Matthias

        --
        Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Rad und Radar.

      2. Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.
        Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

        Wenn man den Auftrag erhält einen Newsletter zu versenden und es ist erforderlich dies über einen Dienstleister zu bewerkstelligen, dann sehe ich darin keinen Verstoß.

        Ich kenne die genauen Datenschutzbestimmungen des Shops nicht, aber wenn die so formuliert sind das dies ausgeschlossen sein sollte, dann handelt man als Verantwortlicher Grobfahrlässig indem man sich wirtschaftlich selbst kastriert. Dann sollte unter Mithilfe juristischer Beratung eine entsprechen Anpassung vorgenommen werden, die die verschiedenen Möglichkeiten des E-Commerce auch für einen Shop anwendbar machen.

      3. Moin!

        Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.
        Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

        Gibt denn die vom Kunden erteilte Erlaubnis zur Datenverarbeitung den Versand von Newslettern explizit her? IMHO ist ohne explizite Zustimmung zu "weitere interessante Informationen per Mail enthalten? JA [X]"-Checkbox ein Newsletterversand nicht zulässig.

        Und insbesondere gibt es Rechtsprechung, dass eine eventuelle erteilte Zustimmung verfällt, wenn sie nicht tatsächlich aktiv durch Zusenden eines Newsletters auch bedient wird. Nach spätestens einem Jahr Sendepause könnten sich Kunden zu Recht beschweren und auf Unterlassung klagen. Siehe: http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/17/newsletter-werbung-wie-lange-ist-eine-einwilligung-gultig/

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo,

          Gibt denn die vom Kunden erteilte Erlaubnis zur Datenverarbeitung den Versand von Newslettern explizit her? IMHO ist ohne explizite Zustimmung zu "weitere interessante Informationen per Mail enthalten? JA [X]"-Checkbox ein Newsletterversand nicht zulässig.

          nach der Einleitung von Norbert hätte ich die explizite Zustimmung zur Zusendung eines Newsletters ("Abonnieren") als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Man schickt doch niemandem einen Newsletter, der ihn nicht ausdrücklich bestellt hat[*].

          Und insbesondere gibt es Rechtsprechung, dass eine eventuelle erteilte Zustimmung verfällt, wenn sie nicht tatsächlich aktiv durch Zusenden eines Newsletters auch bedient wird. Nach spätestens einem Jahr Sendepause könnten sich Kunden zu Recht beschweren und auf Unterlassung klagen. Siehe: http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/17/newsletter-werbung-wie-lange-ist-eine-einwilligung-gultig/

          Ja, das ist auch mein Kenntnisstand, der aber durchaus auch Halbwissen sein könnte.

          Ciao,
           Martin

          [*] Es gibt zwar immer wieder dubiose Unternehmen, die das auch ohne aktive Anforderung durch den Empfänger einfach so tun, aber AFAIK ist das im deutschen Rechtsraum nicht zulässig.

          --
          Wenn du beim Kochen etwas heißes Wasser übrig hast, friere es ein.
          Heißes Wasser kann man immer gebrauchen.
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          1. Schön, dass Ihr euch Gedanken über die rechtliche Zulässigkeit unseres E-Mailversandes Gedanken macht.
            In dem genannten Fall ist das aber überhaupt nicht relevant, da sich die Frage nicht auf die Zulässigkeit überhaupt Newsletter zu versenden bezog, sondern lediglich auf die Weitergabe der Daten an einen externen Dienst.
            Ausserdem.
            Wieso geht Ihr generell davon aus, dass der Versand an den privaten Endkunden erfolgen soll? Es soll auch Shops geben, die eine Klientel bedienen, die nicht dem strengen Schutz unterliegen.

            1. Hallo,

              Schön, dass Ihr euch Gedanken über die rechtliche Zulässigkeit unseres E-Mailversandes Gedanken macht.

              ja, finde ich auch. Zumal das ein Aspekt ist, der vielen Fragestellern nicht bewusst ist. Mag ja sein, dass du dich schon entsprechend informiert hat - umso besser.

              In dem genannten Fall ist das aber überhaupt nicht relevant, da sich die Frage nicht auf die Zulässigkeit überhaupt Newsletter zu versenden bezog, sondern lediglich auf die Weitergabe der Daten an einen externen Dienst.

              Eben. Deswegen habe ich Sven auch zu bedenken gegeben, dass ich aufgrund deiner Darstellung davon ausginge, *dieser* Punkt sei im Vorfeld geklärt.

              Zur Weitergabe an einen externen Versand-Dienstleister teile ich die hier schon geäußerte Ansicht, dass sie unzulässig ist, wenn du deinen Kunden zugesichert hast, dass ihre Daten nicht außer Haus gegeben werden; ich halte sie aber für zulässig, wenn du die Kunden über diese Ausnahme aufklärst, bevor sie die Zusendung des Newsletters verbindlich anfordern.

              Wieso geht Ihr generell davon aus, dass der Versand an den privaten Endkunden erfolgen soll?

              Weil das der häufigste Fall ist und du nichts anderes erwähnt hast.

              Es soll auch Shops geben, die eine Klientel bedienen, die nicht dem strengen Schutz unterliegen.

              Du meinst Geschäftskunden? Nun, SPAM bleibt SPAM.
              Unverlangt zugesandte Newsletter oder Werbung *ist* SPAM.
              Ja, leider misst der Gesetzgeber hier mit zweierlei Maß - während die Zusendung von Werbung/Newsletter ohne ausdrückliche Anforderung an Endverbraucher (Privatkunden) gesetzwidrig ist, gilt das für den Versand an Geschäftskunden bedauerlicherweise nicht. Unseriös ist es trotzdem, denn die Belästigung ist im Grunde dieselbe.
              Sobald der Kunde den Newsletter *angefordert* hat, ist in der Hinsicht alles in Butter.

              Ciao,
               Martin

              --
              Wer barfuß geht, dem kann man nicht die Schuld in die Schuhe schieben.
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            2. Mahlzeit,

              Es soll auch Shops geben, die eine Klientel bedienen, die nicht dem strengen Schutz unterliegen.

              Und welche Klientel wäre das? Was Newsletter betrifft, gibt es nicht wirklich Unterschiede zwischen Geschäfts- und Privatkunden. Deshalb interessiert mich brennend, welche Art von Klientel es da noch gibt.

              --
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              1. Moin M.,

                Es soll auch Shops geben, die eine Klientel bedienen, die nicht dem strengen Schutz unterliegen.

                Und welche Klientel wäre das? Was Newsletter betrifft, gibt es nicht wirklich Unterschiede zwischen Geschäfts- und Privatkunden. Deshalb interessiert mich brennend, welche Art von Klientel es da noch gibt.

                Telefonie unterliegt jetzt auch den gleichen Regelungen. Man darf jetzt nichtmal mehr Bestandskunden anrufen, die müssen vorher mit einem Doppel-Opt-In zugestimmt haben.

                LG,
                 CK

                1. Mahlzeit,

                  Telefonie unterliegt jetzt auch den gleichen Regelungen. Man darf jetzt nichtmal mehr Bestandskunden anrufen, die müssen vorher mit einem Doppel-Opt-In zugestimmt haben.

                  Und das ist gut so.

                  Ich befürchte aber, dass wir nie erfahren werden, welche Klientel es gibt, auf die diese Regelungen nicht zutreffen.

                  --
                  42
                  1. Hallo,

                    Telefonie unterliegt jetzt auch den gleichen Regelungen. Man darf jetzt nichtmal mehr Bestandskunden anrufen, die müssen vorher mit einem Doppel-Opt-In zugestimmt haben.
                    Und das ist gut so.

                    ja, finde ich auch. Nur: Wo steht das? Denn UWG §7 ("unzumutbare Belästigungen"), den ich bisher in solchen Fällen herangezogen habe, gilt nur bei Belästigungen von *Verbrauchern*, und die sind in §1 mit einem unauffälligen Verweis auf BGB §13 abgefrühstückt. Gewerbliche Kunden fallen demnach nicht unter den Geltungsbereich dieses Paragraphen.

                    Ich befürchte aber, dass wir nie erfahren werden, welche Klientel es gibt, auf die diese Regelungen nicht zutreffen.

                    Schade eigentlich.

                    Ciao,
                     Martin

                    --
                    Die letzten Worte des Privatdetektivs:
                    Jetzt wird es mir klar: SIE sind der Mörder!
                    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                    1. ja, finde ich auch. Nur: Wo steht das?

                      §28 BDSG

                      1. Hallo,

                        ja, finde ich auch. Nur: Wo steht das?
                        §28 BDSG

                        nein, ich glaube, jetzt hast du den Faden verloren. Das ist zwar IMO die richtige Stelle für Norbert, die ihm sagt, dass es prinzipiell zulässig ist, personenbezogene Daten außer Haus ("an Dritte") weiterzugeben, wenn es für den eigenen Geschäftszweck nötig ist.

                        Aber in diesem Ast ging es doch inzwischen um die Frage: Dürfen gewerbliche Kunden (also nicht Endverbraucher) ohne deren explizite Einwilligung mit Newslettern und ähnlichem Schmu "beglückt" werden? Deswegen hatte ich UWG §7 genannt, der das bei privaten Kunden ("Verbrauchern") untersagt.

                        Gewerbliche Kunden _dürfen_ aber AFAIK immer noch auf diese Weise belästigt werden.

                        So long,
                         Martin

                        --
                        Wissen erwirbt man, indem man immer das Kleingedruckte sorgfältig liest.
                        Erfahrung bekommt man, indem man das nicht tut.
                        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                        1. Moin Martin,

                          Gewerbliche Kunden _dürfen_ aber AFAIK immer noch auf diese Weise belästigt werden.

                          ich weiß nicht mehr, welche Gesetzestexte dafür zuständig sind, aber im Rahmen einer Fortbildung wurde uns erklärt, dass aktuelle Rechtsprechung sowohl Anrufe als auch Spam-Emails sowohl an gewerbliche Kontakte als auch an Privatpersonen verbietet. Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen sei ein Doppel-Opt-In.

                          LG,
                           CK

                    2. Mahlzeit,

                      ja, finde ich auch. Nur: Wo steht das?

                      Du kannst Fragen stellen ....
                      Ich habs vor längerem irgendwo gelesen und gespeichert (im Hirn ;)). Wo das war und welches Gesetz, keine Ahnung.

                      Aber wenn einer ausm Callcenter anruft und ein Gewinnspiel verkaufen will, richtet sich das ja an Endverbraucher, da spielt es wohl keine Rolle, ob dieser grad im Büro seiner Firma sitzt.

                      Aber was meine Ausführungen bestätigt, jeder meiner Grosshändler will für nen Newsletter ne extra Bestätigung. Wenn die nicht nötig wäre, sie würden sie weglassen, da sowieso die meisten Einzelhändler an neuen Angeboten interessiert sind ;)

                      --
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                      1. Hi,

                        ja, finde ich auch. Nur: Wo steht das?
                        Du kannst Fragen stellen ....

                        ja, ich weiß. Dafür bin ich bekannt. ;-)

                        Aber was meine Ausführungen bestätigt, jeder meiner Grosshändler will für nen Newsletter ne extra Bestätigung.

                        Da ist meine Erfahrung der letzten ein bis zwei Jahre anders. Ich habe in der Zeit von mehreren Firmen plötzlich und unerwartet Werbung (IMO Spam) bekommen, nur weil ich mit denen mal geschäftlichen Kontakt hatte. Einige von denen habe ich aufgefordert, das bitte zu unterlassen, und die sind der Aufforderung auch sofort nachgekommen; mit ein paar wenigen habe ich durchaus freundschaftlichen Kontakt, den ich nicht aufs Spiel setzen möchte.

                        Wenn die nicht nötig wäre, sie würden sie weglassen, da sowieso die meisten Einzelhändler an neuen Angeboten interessiert sind ;)

                        Ja, aber nicht die Dienstleister, die vor allem ihr Know-How anstatt materieller Ware verkaufen.

                        So long,
                         Martin

                        --
                        Verliebt:    Er spricht, sie lauscht.
                        Verlobt:     Sie spricht, er lauscht.
                        Verheiratet: Beide sprechen, und die Nachbarn lauschen.
                        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                        1. Moin Martin,

                          Da ist meine Erfahrung der letzten ein bis zwei Jahre anders. Ich habe in der Zeit von mehreren Firmen plötzlich und unerwartet Werbung (IMO Spam) bekommen, nur weil ich mit denen mal geschäftlichen Kontakt hatte.

                          Das Wissen ist auch noch nicht sonderlich verbreitet. Die Änderungen sind noch nicht sehr alt, iirc von 2009. Das Gesetz heißt „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ und ist eine Sammlung verschiedener Änderungen am BGB, UWG und am Telekommunikationsgesetz, damit wird die Kontaktaufnahme ohne vorherige Einwilligung fast vollständig untersagt.

                          Die Kontaktaufnahme mit Gewerben durch einen „Cold Call“ ist prinzipiell verboten, die Kontaktaufnahme bei bestehendem Geschäftsverhältnissen zum Zwecke der Werbung ist mindestens eine Grauzone.

                          LG,
                           CK

                          1. Hallo Christian,

                            Die Kontaktaufnahme mit Gewerben durch einen „Cold Call“ ist prinzipiell verboten,

                            daher ja auch der Trick mit "einmal klingeln lassen und auf Rückruf hoffen".

                            Gruß, Jürgen

                            1. Mahlzeit,

                              daher ja auch der Trick mit "einmal klingeln lassen und auf Rückruf hoffen".

                              Ist trotzdem ein Cold Call, denn mit einem "verwählt" kann sich kein Callcenter rausreden.
                              Man muss nur beweisen können, dass es ein Rückruf auf nen Coldcall war. Und das ist mit ner Anrufliste nicht schwer.

                              --
                              42
                          2. Hallo Christian,

                            Da ist meine Erfahrung der letzten ein bis zwei Jahre anders. Ich habe in der Zeit von mehreren Firmen plötzlich und unerwartet Werbung (IMO Spam) bekommen, nur weil ich mit denen mal geschäftlichen Kontakt hatte.
                            Das Wissen ist auch noch nicht sonderlich verbreitet. Die Änderungen sind noch nicht sehr alt, iirc von 2009.

                            das ist schon recht alt, finde ich.

                            Das Gesetz heißt „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ und ist eine Sammlung verschiedener Änderungen am BGB, UWG und am Telekommunikationsgesetz, damit wird die Kontaktaufnahme ohne vorherige Einwilligung fast vollständig untersagt.

                            Ach das. Kein Wunder, dass es in der offiziellen Sammlung nicht aufgeführt ist; es ist ja tatsächlich nur eine Aufzählung von Änderungen an anderen Gesetzen, wie du schon sagst.

                            Aber: Alles nur auf "Verbraucher" bezogen. Und wer das ist, wird in BGB §13 definiert, wie ich schon erwähnte.

                            Die Kontaktaufnahme mit Gewerben durch einen „Cold Call“ ist prinzipiell verboten, die Kontaktaufnahme bei bestehendem Geschäftsverhältnissen zum Zwecke der Werbung ist mindestens eine Grauzone.

                            Ich würde mich freuen, wenn's so wäre - aber ich bin immer noch nicht überzeugt, weil ich überall nur konkret auf "Verbraucher" bezogenes Zeug lese.

                            Ciao,
                             Martin

                            --
                            F: Was sagt die kleine Kerze zur großen Kerze?
                            A: Ich gehe heute nacht aus!
                            Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      4. Mahlzeit,

        Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.

        Das machst du in dem Moment, wenn du irgendwas übers Internet verschickst.

        Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

        Also darfst du eh keinen Newsletter verschicken, da du die Adressen bereits an einen Zugangsprovider und an den Betreiber eines Rechenzentrums übergibst.

        Nach deiner Formulierung darfst du mit deinem Adresspool gar nix machen ausser Bestellungen annehmen.

        --
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