Der Martin: Newslettertool

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Hallo,

Gibt denn die vom Kunden erteilte Erlaubnis zur Datenverarbeitung den Versand von Newslettern explizit her? IMHO ist ohne explizite Zustimmung zu "weitere interessante Informationen per Mail enthalten? JA [X]"-Checkbox ein Newsletterversand nicht zulässig.

nach der Einleitung von Norbert hätte ich die explizite Zustimmung zur Zusendung eines Newsletters ("Abonnieren") als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Man schickt doch niemandem einen Newsletter, der ihn nicht ausdrücklich bestellt hat[*].

Und insbesondere gibt es Rechtsprechung, dass eine eventuelle erteilte Zustimmung verfällt, wenn sie nicht tatsächlich aktiv durch Zusenden eines Newsletters auch bedient wird. Nach spätestens einem Jahr Sendepause könnten sich Kunden zu Recht beschweren und auf Unterlassung klagen. Siehe: http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/17/newsletter-werbung-wie-lange-ist-eine-einwilligung-gultig/

Ja, das ist auch mein Kenntnisstand, der aber durchaus auch Halbwissen sein könnte.

Ciao,
 Martin

[*] Es gibt zwar immer wieder dubiose Unternehmen, die das auch ohne aktive Anforderung durch den Empfänger einfach so tun, aber AFAIK ist das im deutschen Rechtsraum nicht zulässig.

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Wenn du beim Kochen etwas heißes Wasser übrig hast, friere es ein.
Heißes Wasser kann man immer gebrauchen.
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