misterunknown: Webproxy - Rechtlich bedenklich?

Moin,

ich habe ein Skript gefunden, welches einen Webproxy auf Basis von Perl bereitstellt. Selbiges habe ich auf meinem Server installiert. Nun frage ich mich, ob es rechtlich für mich bedenklich ist, dieses öffentlich zugänglich zu machen. Sofern jemand über diesen Anonymisierungsdienst auf illegale Seiten im Internet geht (Kinderpornos, Warez, Drogenshop etc.) wird ja die IP meines Servers geloggt. Kann mir dadurch jemand ans Bein pinkeln? Oder ist dort ausreichend Rechtssicherheit gegeben?

Ich weiß, hier gibt es keine endgültige Rechtshilfe, aber mich würde eure Meinung interessieren - und ggf. ob ihr einen solchen Dienst anbieten würdet.

Grüße Marco

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Ich spreche Spaghetticode - fließend.
  1. Tach,

    ich habe ein Skript gefunden, welches einen Webproxy auf Basis von Perl bereitstellt. Selbiges habe ich auf meinem Server installiert. Nun frage ich mich, ob es rechtlich für mich bedenklich ist, dieses öffentlich zugänglich zu machen. Sofern jemand über diesen Anonymisierungsdienst auf illegale Seiten im Internet geht (Kinderpornos, Warez, Drogenshop etc.) wird ja die IP meines Servers geloggt. Kann mir dadurch jemand ans Bein pinkeln? Oder ist dort ausreichend Rechtssicherheit gegeben?

    nicht direkt zum Thema Proxy, aber ausreichend ähnlich vom 29c3: Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze, Video unter https://events.ccc.de/congress/2012/wiki/Documentation#Recordings oder auf Youtube; über die Qualität kann ich nix sagen, bin selber noch nicht dazu gekommen, das nachzuholen.

    Allgemein würde ich beim Betrieb eines Relays oder offenen Proxies immer davon ausgehen, dass das bei der Polizei beim falschen landet und auf eine entsprechende Hausdurchsuchung etc. vorbereitet sein.

    Anonymisierungsdienst

    Es ist kein sicherer Anonymisierungsdienst, da du bequem alles mitloggen kannst, wenn du das anbieten möchtest, dann bitte per TOR. Ein erheblicher Vorteil bei TOR ist auch, dass es dritte gibt, die beweisen können, dass deine IP zu einem bestimmten Zeitpunkt ein TOR-Relay war; gerade in der Argumentation mit der Staatsanwaltschaft/Polizei sollte das erheblich besser sein, als ein Logfile von deinem eigenen Server.

    Ich weiß, hier gibt es keine endgültige Rechtshilfe, aber mich würde eure Meinung interessieren - und ggf. ob ihr einen solchen Dienst anbieten würdet.

    Ich habe nach diversen Anfragen aus den USA wg. Urheberrechtsverletzungen über mein TOR-Relay dieses in eine Bridge umgewandelt; die Anfragen waren zwar alle durch einen Hinweis auf TOR sofort ruhiggestellt, aber trotzdem war der Aufwand da und laut den AGB meines Server-Hosters ist der Betrieb von TOR nicht erlaubt, deswegen habe ich da mal zurückgesteckt.

    mfg
    Woodfighter

    1. Tach,

      ich habe ein Skript gefunden, welches einen Webproxy auf Basis von Perl bereitstellt. Selbiges habe ich auf meinem Server installiert. Nun frage ich mich, ob es rechtlich für mich bedenklich ist, dieses öffentlich zugänglich zu machen. Sofern jemand über diesen Anonymisierungsdienst auf illegale Seiten im Internet geht (Kinderpornos, Warez, Drogenshop etc.) wird ja die IP meines Servers geloggt. Kann mir dadurch jemand ans Bein pinkeln? Oder ist dort ausreichend Rechtssicherheit gegeben?

      Eigentlich müsste § 8 TMG (Durchleitung von Informationen) greifen.

      Allerdings gibt es gerade in Deutschland Gerichte die einerseits versessen darauf sind gewerbliches Handeln zu unterstellen - wenn um irgendwelchen Bagatellschäden wie Musik, Filmchen oder Warez geht, andererseits den in § 8 TMG benannten und in § 2 Nr. 1 definierten "Diensteanbieter" entgegen dem Gesetz so umdefinieren, dass eine natürliche Person mangels wirtschaftlicher Tätigkeit und Interesses kein Diensteanbieter ist.

      Zivilrechtlich ist die Angelegenheit in Deutschland also heikel, siehe Haftung für WLAN, für den Proxy lässt sich ähnliches sagen.

      Strafrechtlich sieht das (eigentlich) anders aus. KiPo und Drogenshop wären demnach strafrechtich nicht Dein Poblem. Allerdings gibt es

      a) durchgeknaller Staatsanwälte und auch durchgeknallte Richter.

      b) kannst Du zum Loggen verpflichtet werden, wie es den Betreibern von AN.ON geschehen ist.

      Freilich kann man, wenn die Verpflichtung zum Loggen eingeht, auch mit einer Regel in der Firewall jeglichen Datenverkehr von und zu dem betreffenden Host(s) unterbinden - und dann gibt es nichts mehr zu loggen.

      Du darfst Dich aber darauf einrichten, dass sowohl Staatsanwälte als auch Richter gegenüber einem "kleinen Hansel" und fern des Rechtsstaatgedankens jegliche Zurückhaltung fallen lassen und in rechtbeugender Weise tätig werden, also Server und auch Dein EDV-Equipment  beschlagnahmen und das alles auch gern mal jahrelang (wenn überhaupt) nicht zurückgeben, mithin erst zurück geben wenn das Zeug Elektroschrott und ergo Sondermüll ist. Du kannst Dich also darauf verlassen, dass diese davon ausgehen, dass die keinen Konflikt mit einer Organisation auszustehen haben, die sich juristisch effektiv wehren kann bzw. voraussichtlich wird und entsprechend dreist reagieren werden.

      In diesem Sinne würde ich Dir als Privatperson ohne angeschlossene Rechtsabteilung empfehlen, trotz des Gedankens an irgendwelche im Grundgesetz, in § 8 TMG oder vorher im  Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG)  verankerte (Bürger-)rechte nicht mal daran zu denken einen Anonomyisierungsdienst in Deutschland zu betreiben.

      Falls Du allerdings Spaß daran empfindest, Dich jahrelang mit Rechtsbeugern im Amte von Richtern und Staatsanwälten zu kloppen und das dafür nötige Geld kein Problem ist ... dann riskier es!

      Falls nicht - und falls Du den Server partout betreiben willst, miete anonm einen (virtuellen) Server bei einem Dienst auf einer fernen (Kaiman-, Jungfern- oder sonstwas-) Insel und zahle den mit einer nur zu diesem Zweck angeschafften, anonymen Kreditkarte von der (weit enrfernten) Tankstelle, die Du auch anonym (also mit Bargeld) auflädst - und bitte immer von einem (weit entfernten) Internetcafe aus, dass Du nur zu diesem Zweck genau einmal aufsuchst. Mithin gebe ich Dir den Rat, Dich als rechtstreuer Bürger genau so zu verhalten wie ein Krimineller, der nicht komplett bekloppt ist.

      Fred Furunkelstein

      1. Tach,

        Nur falls wer meint, ich würde hinsichtlich des verhaltens von Staatsanwälten und Richtern übertreiben: Hier eine Sammlung entsprechende Berichte.

        Fred Furunkelstein

        1. Moin,

          danke für eure Ausführungen. Ich werde mich dagegen entscheiden den öffentlich zu machen. Ich häng den hinter eine Passwortabfrage und gebe das Passwort ggf. an paar Bekannte weiter, die ab und zu hinter einem Internet-Filter hängen.

          Grüße Marco

          --
          Ich spreche Spaghetticode - fließend.
          1. Tach,

            danke für eure Ausführungen. Ich werde mich dagegen entscheiden den öffentlich zu machen. Ich häng den hinter eine Passwortabfrage und gebe das Passwort ggf. an paar Bekannte weiter, die ab und zu hinter einem Internet-Filter hängen.

            falls Bandbreite und CPU übrig bleiben sollten, wäre ein non-exit TOR-Relay trotzdem etwas was für die Anonymität fremder Nutzer hilfreich wäre.

            mfg
            Woodfighter

            1. Moin,

              falls Bandbreite und CPU übrig bleiben sollten, wäre ein non-exit TOR-Relay trotzdem etwas was für die Anonymität fremder Nutzer hilfreich wäre.

              Ich denk drüber nach :)

              Grüße Marco

              --
              Ich spreche Spaghetticode - fließend.