Tach,
ich habe ein Skript gefunden, welches einen Webproxy auf Basis von Perl bereitstellt. Selbiges habe ich auf meinem Server installiert. Nun frage ich mich, ob es rechtlich für mich bedenklich ist, dieses öffentlich zugänglich zu machen. Sofern jemand über diesen Anonymisierungsdienst auf illegale Seiten im Internet geht (Kinderpornos, Warez, Drogenshop etc.) wird ja die IP meines Servers geloggt. Kann mir dadurch jemand ans Bein pinkeln? Oder ist dort ausreichend Rechtssicherheit gegeben?
Eigentlich müsste § 8 TMG (Durchleitung von Informationen) greifen.
Allerdings gibt es gerade in Deutschland Gerichte die einerseits versessen darauf sind gewerbliches Handeln zu unterstellen - wenn um irgendwelchen Bagatellschäden wie Musik, Filmchen oder Warez geht, andererseits den in § 8 TMG benannten und in § 2 Nr. 1 definierten "Diensteanbieter" entgegen dem Gesetz so umdefinieren, dass eine natürliche Person mangels wirtschaftlicher Tätigkeit und Interesses kein Diensteanbieter ist.
Zivilrechtlich ist die Angelegenheit in Deutschland also heikel, siehe Haftung für WLAN, für den Proxy lässt sich ähnliches sagen.
Strafrechtlich sieht das (eigentlich) anders aus. KiPo und Drogenshop wären demnach strafrechtich nicht Dein Poblem. Allerdings gibt es
a) durchgeknaller Staatsanwälte und auch durchgeknallte Richter.
b) kannst Du zum Loggen verpflichtet werden, wie es den Betreibern von AN.ON geschehen ist.
Freilich kann man, wenn die Verpflichtung zum Loggen eingeht, auch mit einer Regel in der Firewall jeglichen Datenverkehr von und zu dem betreffenden Host(s) unterbinden - und dann gibt es nichts mehr zu loggen.
Du darfst Dich aber darauf einrichten, dass sowohl Staatsanwälte als auch Richter gegenüber einem "kleinen Hansel" und fern des Rechtsstaatgedankens jegliche Zurückhaltung fallen lassen und in rechtbeugender Weise tätig werden, also Server und auch Dein EDV-Equipment beschlagnahmen und das alles auch gern mal jahrelang (wenn überhaupt) nicht zurückgeben, mithin erst zurück geben wenn das Zeug Elektroschrott und ergo Sondermüll ist. Du kannst Dich also darauf verlassen, dass diese davon ausgehen, dass die keinen Konflikt mit einer Organisation auszustehen haben, die sich juristisch effektiv wehren kann bzw. voraussichtlich wird und entsprechend dreist reagieren werden.
In diesem Sinne würde ich Dir als Privatperson ohne angeschlossene Rechtsabteilung empfehlen, trotz des Gedankens an irgendwelche im Grundgesetz, in § 8 TMG oder vorher im Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) verankerte (Bürger-)rechte nicht mal daran zu denken einen Anonomyisierungsdienst in Deutschland zu betreiben.
Falls Du allerdings Spaß daran empfindest, Dich jahrelang mit Rechtsbeugern im Amte von Richtern und Staatsanwälten zu kloppen und das dafür nötige Geld kein Problem ist ... dann riskier es!
Falls nicht - und falls Du den Server partout betreiben willst, miete anonm einen (virtuellen) Server bei einem Dienst auf einer fernen (Kaiman-, Jungfern- oder sonstwas-) Insel und zahle den mit einer nur zu diesem Zweck angeschafften, anonymen Kreditkarte von der (weit enrfernten) Tankstelle, die Du auch anonym (also mit Bargeld) auflädst - und bitte immer von einem (weit entfernten) Internetcafe aus, dass Du nur zu diesem Zweck genau einmal aufsuchst. Mithin gebe ich Dir den Rat, Dich als rechtstreuer Bürger genau so zu verhalten wie ein Krimineller, der nicht komplett bekloppt ist.
Fred Furunkelstein