Telefonnummer Portierung
Whouzuo
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Hallo,
ich habe meine Telefonnummer bei Unitymedia abgemeldet (auf einen Tarif mit ausschließlich Internet gewechselt) und bei meinem neuen Anbieter (personal-voip) eine Portierung angemeldet. Diese sollte gestern vollzogen sein (ich habe nun seit fast zwei Wochen kein Telefon über meine ursprüngliche Nummer, nur über eine VOIP Ersatznummer). Fällt das unter das neue Gesetz, nachdem Internet und Telefon maximal einen Tag lag nicht verfügbar sein dürfen, wenn ein Anbieterwechsel vollzogen wird?
Viele Grüße!
Hi,
ich habe meine Telefonnummer bei Unitymedia abgemeldet
Die Nummer ist also weg.
und bei meinem neuen Anbieter (personal-voip) eine Portierung angemeldet.
Wie soll etwas portiert werden, was nicht mehr da ist?
Diese sollte gestern vollzogen sein (ich habe nun seit fast zwei Wochen kein Telefon über meine ursprüngliche Nummer, nur über eine VOIP Ersatznummer). Fällt das unter das neue Gesetz, nachdem Internet und Telefon maximal einen Tag lag nicht verfügbar sein dürfen, wenn ein Anbieterwechsel vollzogen wird?
So wie Du das beschreibst, würde ich das anzweifeln.
Oder hast Du dem alten Unternehmen irgendwie mitgeteilt, daß es sich um einen Anbieterwechsel handelt?
Verbindliche Auskunft wird Dir aber vermutlich nur ein Rechtsanwalt geben können - und der braucht dazu vermutlich den gesamten Papierkram bezügl. Kündigung beim alten und Vertrag beim neuen Unternehmen.
cu,
Andreas
Hi,
ich habe meine Telefonnummer bei Unitymedia abgemeldet
Die Nummer ist also weg.
und bei meinem neuen Anbieter (personal-voip) eine Portierung angemeldet.
Wie soll etwas portiert werden, was nicht mehr da ist?
Wieso sollte das nicht gehen? Ich habe die Portierung ja schon veranlasst, _bevor_ ich nicht mehr telefonieren konnte, mein Telefonanschluss also deaktiviert wurde. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich habe nicht die Nummer an sich abgemeldet, sondern einfach auf einen Tarif ohne Telefoniefunktion gewechselt.
Diese sollte gestern vollzogen sein (ich habe nun seit fast zwei Wochen kein Telefon über meine ursprüngliche Nummer, nur über eine VOIP Ersatznummer). Fällt das unter das neue Gesetz, nachdem Internet und Telefon maximal einen Tag lag nicht verfügbar sein dürfen, wenn ein Anbieterwechsel vollzogen wird?
So wie Du das beschreibst, würde ich das anzweifeln.
Oder hast Du dem alten Unternehmen irgendwie mitgeteilt, daß es sich um einen Anbieterwechsel handelt?
Warum sollte ich das? Bei Handynummern muss ich das doch auch nicht. Da kündige ich bei meinem alten Anbieter, mach bei meinem Neuen einen Portierungsantrag (den ich unterschreibe und den der alte Anbieter dann vom Neuen zugesendet kriegt). Genauso habe ich es hier auch gemacht. Warum sollte sich das unterscheiden?
Verbindliche Auskunft wird Dir aber vermutlich nur ein Rechtsanwalt geben können - und der braucht dazu vermutlich den gesamten Papierkram bezügl. Kündigung beim alten und Vertrag beim neuen Unternehmen.
Naja ich werde nochmal ein paar Tage warten und dann meckern. Danke jedenfalls für deine Ansicht.
Hallo,
Wie soll etwas portiert werden, was nicht mehr da ist?
Wieso sollte das nicht gehen? Ich habe die Portierung ja schon veranlasst, _bevor_ ich nicht mehr telefonieren konnte, mein Telefonanschluss also deaktiviert wurde. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich habe nicht die Nummer an sich abgemeldet, sondern einfach auf einen Tarif ohne Telefoniefunktion gewechselt.
die Nummer war also immer noch dir zugeteilt? Und du hast erst danach den Telefonie-Anbieter gewechselt? Ich versteh's ehrlich gesagt nicht hundertprozentig.
Oder hast Du dem alten Unternehmen irgendwie mitgeteilt, daß es sich um einen Anbieterwechsel handelt?
Warum sollte ich das? Bei Handynummern muss ich das doch auch nicht. Da kündige ich bei meinem alten Anbieter, mach bei meinem Neuen einen Portierungsantrag (den ich unterschreibe und den der alte Anbieter dann vom Neuen zugesendet kriegt). Genauso habe ich es hier auch gemacht. Warum sollte sich das unterscheiden?
Das _kann_ gut gehen, muss aber nicht. Meines Wissens ist der empfohlene Weg, egal ob Mobilfunk oder Festnetz, die alte Rufnummer nicht selbst zu kündigen, sondern nur den neuen Anbieter mit der Portierung zu beauftragen, so dass der in deinem Namen die Rufnummer direkt vom bisherigen Anbieter übernimmt.
Nur so hast du AFAIS die Gewissheit, dass die Nummer zwischendurch nicht "frei" wird.
Naja, mal sehen, wie's ausgeht. Vielleicht klappt's ja doch noch. Wobei: Du kannst ja in jedem Fall nachfragen und dich über den aktuellen Stand informieren - sowohl beim alten, als auch beim neuen Anbieter.
So long,
Martin
Hallo,
Wie soll etwas portiert werden, was nicht mehr da ist?
Wieso sollte das nicht gehen? Ich habe die Portierung ja schon veranlasst, _bevor_ ich nicht mehr telefonieren konnte, mein Telefonanschluss also deaktiviert wurde. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich habe nicht die Nummer an sich abgemeldet, sondern einfach auf einen Tarif ohne Telefoniefunktion gewechselt.die Nummer war also immer noch dir zugeteilt? Und du hast erst danach den Telefonie-Anbieter gewechselt? Ich versteh's ehrlich gesagt nicht hundertprozentig.
Also, ich bin bei Anbieter A und hab dort Telefon und Internet. Dann wechsel ich zum Zeitpunkt X den Tarif und habe nur noch Internet bei A. etwa 2 Wochen vor Zeitpunkt X stelle ich bei VoIP Anbieter B einen Portierungsantrag für die Nummer bei A (ich reiche die Kündigung ein, etc.). Die Portierung soll 5 Tage nach Zeitpunkt X abgeschlossen sein. Ist sie aber nicht, es sind jetzt 4 Tage drüber oder so.
Macht aber nix, B hat jetzt geschrieben, dass A rumgezickt hat, jetzt aber alles am Montag portiert sein soll. Ich hoffe mal das Beste. =)
Oder hast Du dem alten Unternehmen irgendwie mitgeteilt, daß es sich um einen Anbieterwechsel handelt?
Warum sollte ich das? Bei Handynummern muss ich das doch auch nicht. Da kündige ich bei meinem alten Anbieter, mach bei meinem Neuen einen Portierungsantrag (den ich unterschreibe und den der alte Anbieter dann vom Neuen zugesendet kriegt). Genauso habe ich es hier auch gemacht. Warum sollte sich das unterscheiden?Das _kann_ gut gehen, muss aber nicht. Meines Wissens ist der empfohlene Weg, egal ob Mobilfunk oder Festnetz, die alte Rufnummer nicht selbst zu kündigen, sondern nur den neuen Anbieter mit der Portierung zu beauftragen, so dass der in deinem Namen die Rufnummer direkt vom bisherigen Anbieter übernimmt.
Nur so hast du AFAIS die Gewissheit, dass die Nummer zwischendurch nicht "frei" wird.
Solche Nummern dürfen afaik _mindestens_ 6 Wochen lang nicht vergeben werden und können in diesem Zeitraum portiert werden.