Gunther: Datei in anderes Dateiformat umwandeln

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Tach!

Gehört das Dateiformat zum Kunstwerk dazu? Vermutlich nicht.

Ebent! Gute Frage - nächste Frage. ;-)

Zu Konvertierungen fand ich bei grobem Durchschauen des UrhG-Inhaltsverzeichnisses nichts. Selbst wenn das als Nutzungsart angesehen wird, kommt es auf den Vertrag an. Sagt der nur "Internetnutzung" ohne weitere Klauseln, dann wird da vermutlich auch eine Konvertierung in ein dafür geeignetes Format inbegriffen sein.

Das ist ja auch mein Problem - ich finde nichts dazu.
Ist aber mal wieder typisch: In der Praxis permanent auftretende (oder sich zwangsläufig ergebende) Fragen, werden in den Gesetzestexten nicht erwähnt ...! :-(

Gleiches gilt u.a. auch für Google Webfonts, da diese meist nur als TTF vorliegen (und somit EOT, SVG und WOFF selbst "erzeugt" werden müssen). IMHO ist das grundsätzlich erlaubt, da m.W.n. alle Google Webfonts unter der Apache License 2.0 lizenziert sind.

So direkt fand ich da ja mal gar keine Nutzungsbedingungen. Über About kommt man auf ein Terms of Service und da zu einem Hinweis, dass die Creative Commons Attribution 3.0 License gilt (und für Code-Samples die Apache 2.0 License). Das heißt, "You are free: [...] to Remix - to adapt the work"

Na immerhin hier scheint ja "Klarheit", und unsererseits Einigkeit zu bestehen ...! :-)

Vielen Dank für deine Mühe.

Gruß Gunther