Gehört das Dateiformat zum Kunstwerk dazu? Vermutlich nicht.
Ebent! Gute Frage - nächste Frage. ;-)
Die Übertragungsart ist völlig wurscht, vergleiche andere Werke: Hast du das Recht zur Wiedergabe eines Liedes, ist es egal, ob du es von CD, Schallplatte oder Kassette abspielst. Hast du das Recht zur Wiedergabe eines Gemäldes in einer Zeitschrift, ist es unerheblich, ob du das Bild abdruckst oder händisch in jedes Heft reinmalst.
Das ist ja auch mein Problem - ich finde nichts dazu.
Ist aber mal wieder typisch: In der Praxis permanent auftretende (oder sich zwangsläufig ergebende) Fragen, werden in den Gesetzestexten nicht erwähnt ...! :-(
Ich finde es bemerkenswert, dass dir der Urheber offenbar bekannt ist, aber du als erstes Gesetzestexte durchwühlst und dann wildfremde Leute in irgendeinem Forum fragst, anstatt einfach denjenigen zu kontaktieren, der zuständig ist: den Urheber. Aber gut - wer keine Probleme hat, macht sich welche.