Gunther: kreative fotografische, künstlerische Gestaltungshöhe

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Hallo!

ich bin kein Fotograf aber leidenschaftlicher Koch, was ich auch als Kunst ansehe. Insbesondere beim Anrichten ergeben sich ähnlcihe Möglichkeiten, wie beim gestalten eines Layouts im Medienbereich.

Und welche sollen das deiner Meinung nach sein? ;-)
Auch wenn es vielen nicht gefällt, an einer Website ist weder Design, noch Layout geschützt.
Lediglich die Inhalte (Texte, Bilder etc.) fallen in aller Regel unter das UrhG.

So frage ich mal wie das mit Geschmacksmustern aussieht.

Wie mit Äpfeln und Birnen ...!
Ein "Geschmacksmuster" ist bspw. eine spezielle Flaschenform (z.B. Coca-Cola Flasche, Perrier u.ä.) - siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/

Wenn ich mich im Netz umschaue (Beispiel) , dann scheint es nicht möglich, ...

Was genau "scheint nicht möglich"?
Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, was du eigentlich tun oder erreichen möchtetst?

... weil ich 1. Kein Fotograf bin und auch nicht sonderlich Wert auf die subjektive Anordnung von Schatte/Licht Effekten lege. Mir geht es eigentlich um die Komposition auf dem Teller.

Du willst dir "die Komposition auf dem Teller" in irgendeiner Art & Weise "schützen" lassen?
Das wird AFAIK nicht möglich sein.

Ab wann und wie kann ich es erreichen, dass diese Bilder der Speisen dennoch juristisch einen künstlerischen Wert darstellen?

Das Bild selber, sprich das Foto fällt mit ziemlicher Sicherheit unter das UrhG, weil es schon alleine aufgrund des "Arrangements" nicht als "simpler Schnappschuss" anzusehen sein dürfte.

Aber wenn ich deine Intention(en) halbwegs richtig deute, geht es dir ja weniger um das Foto, als vielmehr um das, was darauf zu sehen ist. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich sehe da keine wirkliche Chance ...!

Gruß Gunther