Hans: kreative fotografische, künstlerische Gestaltungshöhe

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Hallo,

a) dass das Foto eines appetitlich angerichteten Essens auf dem Teller als Kunstwerk gilt? - Das sollte schon aufgrund des dafür nötigen Aufwands gegeben sein.
b) die Art der Komposition als Konzept schützen, so dass später in Kochbüchern mal stehen könnte: "Arrangieren und servieren Sie nach Hans-Häfner-Art" (oder wie immer er heißt)? - Da könnte ich mir schon vorstellen, dass eine solche Bezeichnung sich etablieren kann; ob sie aber als Marke oder was auch immer schützenswert ist, kann ich nicht sagen.
c) die Zubereitung an sich als Muster schützen lassen, wie etwa "Fürst-Pückler-Eis"?

Da besteht also noch Klärungsbedarf.

a und daraus resultierend c.