Alex: In wie weit sind Gereichtsurteile rechtskräftig?

Beitrag lesen

Hi,

Hm. Wer schickt hier den Brief? Und inwiefern hilft das, irgendwas zu verifizieren? Der Absender eines Briefes kann ja auch sehr leicht gefälscht werden.

Der potentielle Newsletterempfänger würde hier den Brief schicken. Das ist nur so eine Möglichkeit, die in der Literatur dafür angedeutet wird. Aber das ist natürlich völliger Unsinn - habe ja auch schon geschrieben, dass sich das leicht fälschen lässt...

So wie ich Postident verstanden habe:
In diesem Fall schickt der Newsletter-Versender also eine Post-Sendung (das Post-Ident-Teil) an den potentiellen Newsletter-Empfänger.
Ob das einen nicht-Newsletter-empfangswilligen weniger stört als eine Opt-In-E-Mail? Er wird halt statt per E-Mail per Postsendung belästigt.

Nicht ganz.

Also dein Szenario würde auch gehen. Das wäre auch weniger problematisch, weil nur die elektronische Kommunikation wie E-Mail, SMS etc. - auch Telefonanrufe - so stark reglementiert ist. Einen Brief darf man also eher verschicken, ohne, dass es gleich unlauter wäre.

Aber im Normalfall wird das (z.B. auch wenn man ein Online-Bankkonto einrichtet) so gemacht, dass man sich auf der Website des (Newsletter)Anbieters anmeldet. Dann kann man die PostIdent Unterlagen runterladen, geht damit zur Post und die schicken es ab.

Das wäre wohl die einzige sichere Variante, zumindest die Identität des Anmelders festzustellen. Die E-Mail-Adresse wird natürlich nicht von der Post geprüft und kann immer noch falsch sein ;)

Da fällt mir grad ein - es gibt doch dieses neue DE-Mail - das wäre eine gute Lösung um es sicher zu gestalten...und, um Newsletter auszurotten, weil das keiner mehr mitmachen würde, denke ich mal.

Gruß
Alex