Hi,
zunächst mal zur Begriffsklärung:
rechtskräftig ist ein Urteil, wenn sämtliche Anfechtungsmöglichkeiten (Berufung, Revision) nicht mehr möglich sind (entweder weil die Frist abgelaufen ist, oder weil nicht zugelassen, oder weil bereits ausgeschöpft (z.B. wenn der BGH das Urteil des niedrigeren Gerichts bestätigt).
immer wieder liest man "Urteil das Oberlandesgericht Stadt hat vom xx.xx.xxxx". Meine einfache Frage wäre, in wie weit ich nach diesen Urteilen handeln soll bzw. muss?
Wenn das Urteil rechtskräftig ist und Du Betroffener des Verfahrens bist (Kläger oder Beklagter), mußt Du Dich danach richten.
Ich hab immer gedacht solche Urteile wären eine quasi Erweiterung des Gesetzes und man muss bzw. sollte sich daran halten.
Solange es keine Entscheidung vom Bundesgerichtshof gibt, handelt es sich in der Tat um Einzelfall-Entscheidungen.
Aber so wie es sich mir jetzt dargelegt wurde, sind solche Urteile einmal Entscheidungen die nochmal so entschiedenen werden könnten, aber nicht müssen.
Richtig. Ein Urteil vom Amts-/Landes-/Oberlandes-Gericht betrifft immer den konkreten Einzelfall. Beim nächsten Verfahren kann derselbe oder ein anderer Richter zu einem anderen Urteil kommen (weil die Einzelfall-Verhältnisse vielleicht doch etwas anders liegen).
Erst wenn es viele gleichartige Entscheidungen (und praktisch keine gegenteiligen Entscheidungen) in solchen Fällen gibt, kann man evtl. davon ausgehen, daß auch der eigene Fall so entschieden wird.
Oder eben wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Was aber selten vorkommt ...
cu,
Andreas
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
O o ostern ...
Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.