Oder eben wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Was aber selten vorkommt ...
Auch die gilt (zunächst einmal) nur für den konkreten Einzelfall. Wenn allerdings die Umstände hinreichend ähnlich sind werden sich die Gerichte (mit einer gewissen WAHRSCHEINLICHKEIT) am Urteil des BGH orientieren.
Zum konkreten Fall:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/olg-muenchen-double-opt-in-bestaetigungsemail-ist-spam-aber-nicht-wenn-sie-diese-checkliste-beachten/
Im Übrigen gilt: Schlechtleistungen der Richter sind niemals auszuschließen. Was mir da alles schon untergekommen ist geht auf keine Kuhhaut...