Hallo,
wenn du einen Artikel bei Ebay anbietest must du ihn in jedem Fall liefern. Eine Ausnahme ist nur, wenn du unverschuldet nicht mehr über ihn verfügen oder ihn in der beschriebenen Güte nicht mehr liefern kannst. Allerdings bist du in der Beweispflicht.
Das
Glaubhaft auch durch den Auktionsabbruch.
reicht dazu nicht aus. Wenn der angebotene Gegenstand gestohlen wurde wäre zum Beispiel die Diebstahlsanzeige ein hinreichender Beleg.
Gruss
MrMurphy